Version 1.15 (überarbeitet am Mittwoch, 11. Juli 2023)
Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
Bitte lesen Sie die Bedingungen dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („Vereinbarung“) sorgfältig durch, bevor Sie die Lösung verwenden (wie unten definiert). Dies ist ein rechtsverbindlicher Vertrag. Durch Ihre Zustimmung auf elektronischem Wege oder die Installation oder Verwendung der Lösung erklären Sie die Annahme aller Bedingungen dieser Vereinbarung in Ihrem eigenen Namen und demjenigen jeder juristischen oder natürlichen Person, die von Ihnen vertreten wird oder für deren Gerät Sie die Lösung erwerben (jeweils „Sie”). Setzen Sie den Installationsvorgang nicht fort, verwenden Sie die Lösung nicht und löschen bzw. vernichten Sie alle Kopien der Lösung, die sich in Ihrem Besitz oder unter Ihrer Kontrolle befinden, wenn Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht zustimmen.
Diese Vereinbarung bezieht sich auf Ihre Nutzung bestimmter Software („Software“), Dienste oder Hardware und zugehörige Firmware, einschließlich aller Updates (jeweils eine „Lösung“), für die Sie diese Vereinbarung akzeptieren, und jegliche dazugehörige Dokumentation. In dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung bezeichnet der Begriff „Anbieter“ das Unternehmen, das Ihnen die Lösung bereitstellt; dies ist je nach Ihrem Standort wie folgt:
a. Nord-, Mittel- und Südamerika
- Gen Digital Inc.
- 60 E. Rio Salado Parkway, Suite 1000
- Tempe, AZ 85281, USA
b. Irland, Vereinigtes Königreich, Belgien, Niederlande und Luxemburg
- NortonLifeLock Ireland Limited
- Ballycoolin Business Park, Ballycoolin, Blanchardstown
- Dublin, Irland
c. Japan
- NortonLifeLock Japan KK
- Ark Mori Building 12th Floor, 1-12-32 Akasaka, Minato-ku
- Tokio 107- 6012, Japan
d. Australien und alle übrigen Länder der Region Asien-Pazifik
- NortonLifeLock Singapore Pte Ltd
- 8 Marina Boulevard, #05-02, Marina Bay Financial Centre
- Singapur, 018981
e. Spanien, Frankreich, Italien und die übrigen Länder Europas, des Nahen Ostens und Afrikas
- Avast Software s.r.o.
- Pikrtova 1737/1a, Nusle, 140 00 Prag 4
- Tschechische Republik
Bitte beachten Sie, dass diese Vereinbarung aus zwei Teilen besteht. Die Abschnitte 1 bis 12 dieser Vereinbarung gelten für alle Lösungen, einschließlich der Lösungen, die unten aufgelistet sind. Abschnitt 13 legt weitere Bestimmungen fest, die bestimmte Lösungen oder Lösungskategorien betreffen, einschließlich Software, Dienste und andere Produkte von Drittanbietern (Abschnitt 13.1), Lizenzen für Managed Service Provider (Abschnitt 13.2), Browser Cleanup (Abschnitt 13.3), WiFi Finder (Abschnitt 13.4), Avast Family Space (auch erhältlich als „Star Guard Family“, „Vodafone Family Protect“ und „WINDTRE Family Protect“) (Abschnitt 13.5), Mobile Apps (Abschnitt 13.6), Technician Edition (Abschnitt 13.7), Serviceplan (Abschnitt 13.8), Technischer Premium-Support (Abschnitt 13.9), Remote-Zugriff, Unterstützungssoftware (Abschnitt 13.10), Avast Driver Updater (Abschnitt 13.11), Avast Secure Web Gateway oder Avast Secure Internet Gateway (Abschnitt 13.12), bestimmte HMA-Lösungen (Abschnitt 13.13) und Lösungen für virtuelle private Netzwerke des Anbieters (Abschnitt 13.14), ein Dongle oder ein Gerät, das Avast Ihnen im Rahmen Ihres Abonnements bereitstellt (Abschnitt 13.15) und Intelligence Plattform für mobile Bedrohungen (Abschnitt 13.16). Diese Vereinbarung ersetzt jegliche andere Vereinbarung, die Sie zuvor bezüglich einer Vorgängerversion der Lösung eingegangen sind.
Der Anbieter kann diese Vereinbarung jederzeit ändern, indem er Sie im Einklang mit der vorliegenden Vereinbarung benachrichtigt, und die weitere Nutzung einer davon betroffenen Lösung innerhalb von mindestens 30 Tagen ab dem Datum der Benachrichtigung begründet die Annahme der Änderung dieser Vereinbarung durch Sie. Der Anbieter kann verlangen, dass Sie die Änderung dieser Vereinbarung akzeptieren, um eine davon betroffene Lösung, die Sie zuvor erworben haben, weiter verwenden zu können. Wenn Sie die geänderte Vereinbarung nicht akzeptieren, kann der Anbieter Ihre Nutzung der davon betroffenen Lösung beenden, wobei Sie in einem solchen Fall eine Rückerstattung desjenigen Teils der Abonnementgebühr erhalten können, den Sie für den nicht abgelaufenen oder nicht genutzten Anteil der Abonnementlaufzeit gezahlt haben, indem Sie den hier genannten Anweisungen folgen.
1. Lizenz
Der Anbieter gewährt Ihnen eine nicht exklusive Lizenz zur Verwendung der Lösung und der Dokumentation während des vereinbarten Zeitraums, der in den geltenden Bedingungen angegeben ist, einschließlich aller Verlängerungen oder Erneuerungen des vereinbarten Zeitraums (die „Abonnementlaufzeit“), unter der Voraussetzung, dass Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmen.
2. Zulässige Verwendung der Lösung
2,1. Ihnen ist gestattet, die Lösung auf der vereinbarten Anzahl („zulässige Anzahl von Geräten“) von Mobiltelefonen, Smartphones, Tablets, mobilen Netzwerkgeräten, anderen mobilen Geräten (jeweils ein „Mobilgerät“), Desktop-Computern, IoT und anderen Geräten mit Verbindung zum Internet oder anderen mit der Lösung kompatiblen Geräten zu verwenden oder zu unterstützen (jeweils, einschließlich aller Mobilgeräte, ein „Gerät“), die in den geltenden Bedingungen exklusiv aufgeführt sind:
2.1.1. Im Fall von Lösungen, die vom Anbieter für den Einsatz in Unternehmen oder gewerblichen Organisationen vorgesehen sind (jeweils eine „Unternehmenslösung“), durch Sie oder Ihre verbundenen Unternehmen (juristische Personen, die Ihnen gegenüber weisungsberechtigt sind bzw. von Ihnen allein oder gemeinschaftlich kontrolliert werden) für interne geschäftliche Zwecke. Bei Verwendung der Unternehmenslösung durch Ihre verbundenen Unternehmen sind Sie für die Einhaltung dieser Vereinbarung durch Ihre verbundenen Unternehmen verantwortlich, und ein Verstoß gegen die Vereinbarung durch ein verbundenes Unternehmen gilt als Verstoß durch Sie. Jegliche Verpflichtungen des Anbieters im Rahmen dieser Vereinbarung werden allein Ihnen geschuldet und nicht Ihren verbundenen Unternehmen, die die Unternehmenslösung gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung nutzen.
2.1.2. Hinsichtlich aller sonstigen Lösungen, einschließlich Avast Free Antivirus, AVG Free Antivirus, CCleaner Free und aller anderen Lösungen, für deren Nutzung keine Abonnementgebühren oder sonstigen Kosten anfallen, entweder um die Lösung zu erhalten oder um sie nach der Testphase durch eine natürliche Person oder Haushaltsmitglieder für persönliche, nicht gewerbliche Zwecke weiterhin zu nutzen (jeweils eine „Privatanwenderlösung“). Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass keine Privatanwenderlösung bereitgestellt oder lizenziert wird: (i) für gewerbliche Zwecke bei natürlichen Personen; oder (ii) für Unternehmen, Gesellschaften, Regierungsbehörden, nicht-staatliche Organisationen oder sonstige nicht gewinnorientierte Einrichtungen oder Bildungseinrichtungen.
2.2. Sie sind berechtigt, eine Backup-Kopie der Software zu erstellen.
2.3. Wenn die Lösung für die Verwendung in einem Netzwerk konfiguriert ist, dürfen Sie die Lösung auf mindestens einem Fileserver oder mindestens einer virtuellen Maschine zur Verwendung in einem einzigen LAN (Local Area Network) für einen (aber nicht beide) der folgenden Zwecke nutzen:
2.3.1. eine permanente Installation der Software auf einer Festplatte oder einem anderen Speichergerät im Rahmen der zulässigen Anzahl von Geräten, oder
2.3.2. die Verwendung der Lösung über ein solches einzelnes LAN unter der Voraussetzung, dass die Anzahl der verschiedenen Geräte, auf denen die Lösung verwendet wird, die zulässige Anzahl von Geräten nicht überschreitet, oder
2.3.3. sofern Ihnen die geltenden Bedingungen das Recht gewähren, die Lösung bei der Bereitstellung von MSP-Diensten zu verwenden, die in Abschnitt 13.2 beschriebene Verwendung der Lösung.
2.4. EINE ANDERWEITIGE VERWENDUNG DER LÖSUNG ALS DURCH ABSCHNITT 2 DIESER VEREINBARUNG AUSDRÜCKLICH ZUGELASSEN UND JEDER WEITERVERKAUF ODER -VERTRIEB DER LÖSUNG DURCH SIE STELLT EINE SCHWERWIEGENDE VERLETZUNG DIESER VEREINBARUNG DAR UND VERSTÖSST MÖGLICHERWEISE GEGEN GELTENDE URHEBERRECHTSGESETZE.
2A. Automatische Verlängerung
In diesem Abschnitt 2A sind einige wichtige Bestimmungen zur Funktionsweise Ihres automatisch verlängerten Abonnements aufgeführt. Weitere wichtige Bestimmungen (wie z. B. Ihr „Widerrufsrecht“) sind in den Bedingungen enthalten, die von dem Unternehmen, bei dem Sie die Lösung erworben haben („Vertriebspartner“), zur Verfügung gestellt und von Ihnen als für Ihr Abonnement maßgeblich akzeptiert wurden.
2A.1 Ihr Abonnement wird automatisch verlängert, und Sie werden im Voraus über die Verlängerung informiert. Bitte beachten Sie, dass sich der Preis für die Verlängerung von dem Preis unterscheiden kann, den Sie für den bestehenden Abonnementzeitraum bezahlt haben. In der Benachrichtigung vor der Verlängerung wird angegeben, wie viel der nachfolgende Abonnementzeitraum kosten wird, wann er Ihnen in Rechnung gestellt wird und wie lange der nachfolgende Abonnementzeitraum dauern wird.
2A.2 Sofern nicht anderweitig storniert, wird der Vertriebspartner versuchen, die Zahlung für den folgenden Abonnementzeitraum bis zu dreißig (30) Tage vor dem Verlängerungsdatum von Ihnen einzuziehen (unter Verwendung Ihrer gespeicherten Kreditkarten- oder Bankkontodaten).
2A.3 In dem Umfang, in dem die Zahlung beim ersten Versuch nicht eingezogen werden kann, unternimmt der Vertriebspartner bis zu 15 Tage nach dem Verlängerungsdatum weitere Zahlungsversuche, und Sie werden möglicherweise kontaktiert, um Ihre Zahlungsdaten zu aktualisieren.
2A.4 Bei der automatischen Verlängerung Ihres Abonnements erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail, die alle wichtigen Informationen über Ihre automatische Verlängerung und die Dauer des nachfolgenden Abonnementzeitraums enthält.
2A.5 Sie sind berechtigt, die automatische Verlängerung Ihres Abonnements mit Hilfe des Verfahrens auszuschalten, das Ihnen während des Bestellvorgangs für das Abonnement mitgeteilt wurde, d. h. Ihr Abonnement endet mit dem Ablauf des aktuellen Abonnementzeitraums. Wenn Sie sich entschieden haben, die automatische Verlängerung Ihres Abonnements zu stornieren, bleibt die automatische Verlängerung so lange storniert, bis Sie anschließend einem neuen Abonnement zustimmen.
2A.6 Wenn sich Ihr Abonnement automatisch verlängert, können Sie diese Verlängerung spätestens 30 Tage nach dem Verlängerungsdatum kündigen. Wenn der Vertriebspartner die Zahlung für den nächsten Abonnementzeitraum („Verlängerungszahlung“) eingezogen hat, erhalten Sie eine vollständige Erstattung der Verlängerungszahlung.
3. Updates
Der Anbieter ist berechtigt, gelegentlich während der Abonnementlaufzeit und ohne Ihre gesonderte Erlaubnis oder Zustimmung jeweils ein Upgrade oder Update einer Lösung durchzuführen bzw. einen Ersatz dafür bereitzustellen („Update“). Dabei kann es vorkommen, dass Sie infolge einer solchen Bereitstellung die betreffende Lösung oder das betreffende Gerät (bzw. bestimmte Funktionen des Geräts) erst nutzen können, wenn das Update vollständig installiert oder aktiviert ist. Im Sinne dieser Vereinbarung ist jedes Update als Teil der „Lösung“ anzusehen. Updates können sowohl Ergänzungen als auch das Entfernen bestimmter Produktmerkmale oder Funktionen einer Lösung beinhalten oder eine Lösung vollständig ersetzen. Der Inhalt, die Produktmerkmale und die Funktionen einer solchen aktualisierten Lösung liegen im alleinigen Ermessen des Anbieters. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Ihnen die Option anzubieten, Updates ablehnen oder hinauszögern zu können. Es kann durchaus erforderlich sein, dass Sie alle verfügbaren Updates herunterladen und deren Installation und Aktivierung zulassen, um in den größtmöglichen Nutzen der Lösung zu gelangen. Der Anbieter kann die Unterstützung der Lösung einstellen, bis Sie alle Updates angenommen und installiert oder aktiviert haben. Der Anbieter allein bestimmt, ob und wann Updates angebracht sind und ist nicht verpflichtet, Ihnen Updates zur Verfügung zu stellen. Es liegt im alleinigen Ermessen des Anbieters, ob Updates für jede Version der Lösung zur Verfügung gestellt werden, außer der neuesten Version, oder Updates, die die Lösung in Verbindung mit Versionen von Betriebssystemen, E-Mail-Programmen, Browsern oder sonstiger Software unterstützen, mit denen die Lösung funktionieren soll.
4. Eigentumsrechte
4.1. Die Lösung und Dokumentation sind geistiges Eigentum des Anbieters und werden durch die gültigen Urheberrechtsgesetze, die Bestimmungen internationaler Verträge und anderes gültiges Recht des Landes, in dem die Lösung verwendet wird, geschützt. Struktur, Organisation und Computercode jeder Software und Firmware sind wertvolle Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen des Anbieters. Soweit Sie gegenüber dem Anbieter Kommentare zur Lösung äußern oder Vorschläge machen, hat der Anbieter das Recht, derartige Kommentare und Vorschläge zu speichern und in seinen aktuellen oder zukünftigen Produkten und Dienstleistungen für beliebige Zwecke zu verwenden, ohne dass Sie eine Vergütung erhalten oder dieser Speicherung oder Verwendung zustimmen.
4.2. Außer in der in dieser Vereinbarung vorgesehenen Art und Weise erhalten Sie durch Besitz und Verwendung einer Lösung keinerlei Rechte am geistigen Eigentum hinsichtlich der Lösung oder der Dokumentation. Der Anbieter behält sich alle Rechte an der Lösung und der Dokumentation vor, einschließlich aller damit verbundenen Urheberrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse, Handelsmarken und anderer Rechte am geistigen Eigentum.
5. Beschränkungen
5.1. Sie sind nicht berechtigt, die Lösung oder die Dokumentation zu kopieren oder zu verwenden, außer in der in Abschnitt 2 dieser Vereinbarung beschriebenen Art und Weise. Es ist Ihnen nicht gestattet und Sie sind nicht berechtigt, irgendeinem Dritten zu gestatten:
5.1.1. die Verwendung eines Autorisierungscodes, einer Lizenznummer, einer Kombination aus Benutzernamen und Passwort oder sonstiger vom Anbieter in Verbindung mit einer Lösung angegebenen Aktivierungscodes oder Nummern („Aktivierungscode“) auf oder für mehr Geräte als in den geltenden Bedingungen vorgegeben;
5.1.2. die Offenlegung eines Aktivierungscodes gegenüber jemand anderem als dem Anbieter oder den vom Anbieter benannten Vertretern;
5.1.3. außer soweit ausdrücklich gesetzlich zugelassen: (i) das Reverse-Engineering, die Disassemblierung, Dekompilierung, Übersetzung, Rekonstruktion, Transformation oder Extrahierung einer Lösung oder eines Teils der Lösung (einschließlich aller damit verbundenen bösartiger Code-Signaturen (weiter unten definiert) und bösartiger Code-Erkennungsroutinen) oder (ii) die Änderung, Modifizierung oder sonstige Veränderung einer Lösung (einschließlich aller damit verbundenen bösartiger Code-Signaturen und bösartiger Code-Erkennungsroutinen), „Bösartiger Code“ ist jeder Code, jede Funktion, Routine oder jedes Gerät, das dazu bestimmt ist oder automatisch dafür entwickelt wurde oder das bei einem bestimmten Ereignis oder durch eine bestimmte von Ihnen eingeleitete oder unterlassene Maßnahme oder auf Anweisung oder unter der Kontrolle einer natürlichen oder juristischen Person eintritt, um: (a) den Betrieb von Software, Diensten, Geräten, Eigentum, Netzwerken oder Daten zu unterbrechen, (b) Software, Dienste, Geräte, Eigentum, Netzwerke oder Daten zu zerstören, zu verändern, zu löschen, zu beschädigen oder anderweitig den Betrieb zu unterbrechen oder zu beeinträchtigen oder (c) es einer natürlichen oder juristischen Person zu ermöglichen, Zugriff auf oder die Kontrolle über Software, Dienste, Geräte, Eigentum, Netzwerke oder Daten und Computerviren, Würmer, Falltüren (trap door), Hintertüren (back door), Zeitbomben und bösartigen Programmen, einen Mechanismus wie eine Softwareverriegelung, eine Routine zur Passwortüberprüfung, CPU-Seriennummernprüfung, Zeitabhängigkeit oder einen anderen Code, der dazu bestimmt ist oder entwickelt wurde, die in dieser Definition beschriebenen Funktionen auszuüben (einschließlich Java-Applets, ActiveX-Steuerelemente, Skriptsprachen, Browser-Plugins oder Push-Inhalte) oder die Zerstörung, Änderung, Löschung, Beschädigung oder anderweitige Unterbrechung oder Beeinträchtigung des Betriebs von Software, Diensten, Geräten, Eigentum, Netzwerken oder Daten durch Vorgenanntes zu ermöglichen.
5.1.4. sofern nicht durch eine Vertriebs-, Wiederverkäufer- oder eine sonstige Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Anbieter oder einem anderen Mitglied der Anbietergruppe zugelassen, die Veröffentlichung, der Weiterverkauf, der Vertrieb, die Aussendung, die Übermittlung, die Kommunikation, die Übertragung, die Verpfändung, die Vermietung, die Weitergabe oder die Unterlizenzierung einer Lösung;
5.1.5. sofern nicht ausdrücklich durch diese Vereinbarung (einschließlich der Abschnitte 13.2, 13.5 und 13.7), die geltenden Bedingungen oder eine sonstige Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Anbieter oder einem anderen Mitglied der Anbietergruppe genehmigt, die Verwendung einer Lösung zur Verwaltung der Einrichtungen eines Dritten oder zur Gestattung des Zugriffs von Dritten oder die Verwendung einer Lösung durch einen Dritten in Form von Service-Büros, Timesharing, Abonnement-Services oder als Application Service Provider oder in ähnlicher Weise;
5.1.6. die Verwendung einer Lösung zur Bereitstellung oder Erstellung eines Produktes oder einer Dienstleistung, die mit der Lösung in Wettbewerb steht;
5.1.7. die Verwendung oder der Versuch der Verwendung einer Lösung: (i) zum Hochladen, Herunterladen, Streamen, Übermitteln, Kopieren oder Speichern von Informationen, Daten oder Materialien oder der Beteiligung oder Beihilfe an Tätigkeiten, die gegebenenfalls: (A) die geistigen Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen, (B) rechtswidriges, schädliches, bedrohendes, beleidigendes, verleumderisches oder anderweitig verwerfliches Material jeglicher Art beinhalten, (C) anderen schaden oder schaden sollen, (D) geeignet sind, Verhaltensweisen zu fördern oder hervorzurufen, die rechtswidrig, schädlich, bedrohend, beleidigend, belästigend, diffamierend, verleumderisch, vulgär, obszön, die Privatsphäre eines anderen verletzend, gehässig oder rassisch, ethnisch, religiös oder sexuell diskriminierend oder in anderer Weise verwerflich sind, (E) widerrechtliche Aktivitäten fördern oder Anleitungen dazu bereitstellen, Gesundheitsschädigungen von Gruppen oder Einzelpersonen oder Grausamkeiten gegenüber Tieren fördern, (F) eine natürliche oder juristische Person nachahmen oder anderweitig Ihre Zugehörigkeit zu einer natürlichen oder juristischen Person vortäuschen oder (G) Beihilfe zu einem Betrug, einer Täuschung oder einem Diebstahl leisten oder (H) in irgendeiner Weise, einschließlich durch Hacking, Phishing, Spoofing oder das Bestreben, Firewalls, Passwortschutz oder andere Sicherheitsmaßnahmen oder -kontrollen jeglicher Art zu umgehen oder auszuschalten, den Betrieb von Objekten, Geräten, Software, Dienstleistungen, Netzwerken oder Daten beschädigen, deaktivieren oder beeinträchtigen oder in unbefugter Weise den Zugriff darauf, den Erhalt, die Nutzung, die Vervielfältigung, die Änderung oder die Vernichtung dieser bewirken oder bewirken sollen, (ii) um in irgendeiner Weise gegen geltende lokale, nationale oder internationale Gesetze oder Vorschriften zu verstoßen, (iii) um Überschriften zu verfälschen oder anderweitig Kennungen zu manipulieren, um den Ursprung von unter Verwendung der Lösung übertragenen Inhalten zu verschleiern, (iv) um nicht angeforderte oder nicht autorisierte Reklame, Werbematerialien, „Junk-Mail“, „Spam“, „Kettenbriefe“ oder „Schneeballsysteme“ hochzuladen, zu posten, per E-Mail zu versenden oder anderweitig zu übermitteln oder (v) um personenbezogene Daten ohne das Wissen und die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person zu erheben oder zu speichern;
5.1.8. in irgendeiner Weise, einschließlich durch Hacking, Phishing, Spoofing oder das Bestreben, Firewalls, Passwortschutz oder andere Sicherheitsmaßnahmen oder -kontrollen jeglicher Art zu umgehen oder auszuschalten, den Betrieb einer Lösung oder von Objekten, Geräten, Software, Dienstleistungen, Netzwerken oder Daten, die mit einer solchen Lösung oder mit Inhalten oder Daten, die durch diese Lösung gespeichert, abgerufen oder geliefert werden, verbunden sind oder mit ihr interagieren, zu beschädigen, zu deaktivieren oder zu beeinträchtigen oder sich in unbefugter Weise Zugriff darauf zu verschaffen oder dies zu versuchen;
5.1.9. eine Lösung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters zu testen oder zu benchmarken, oder Test- oder Benchmark-Ergebnisse offenzulegen oder zu veröffentlichen; oder
5.1.10. Kontrollen der Verwendung von Kopien einer Lösung auszuschalten oder zu umgehen, dies zu versuchen oder Dritte dazu zu bestimmen oder ihnen dabei Beihilfe zu leisten; oder
5.1.11. gegen die Richtlinie des Anbieters zur zulässigen Nutzung seiner Lösungen (die „Nutzungsrichtlinie“), die Sie hier finden können, zu verstoßen. Falls und soweit Widersprüche zwischen dieser Vereinbarung und der Nutzungsrichtlinie bestehen, geht die jeweils strengere Bestimmung vor.
5.2. Einige Lösungen können Ihnen oder einem anderen Nutzer Administratorrechte gewähren, die dem Administrator unter anderem das Recht einräumen können, andere Geräte und/oder den Status der auf anderen Geräten bereitgestellten Lösungen zu überwachen, einschließlich z. B. Status der Abonnementlaufzeit, Meldungen der Lösung und Updates. Sie erklären und gewährleisten, dass Sie diese administrativen Privilegien lediglich in Bezug auf die Geräte und Lösungen, für die Sie ordnungsgemäß autorisiert sind, und zu keinem anderen Zweck ausüben werden. Ferner sichern Sie zu und gewährleisten dem Anbieter: (i) dass Sie die erforderliche Befugnis haben, um im Namen der Eigentümer und Benutzer der von Ihnen verwalteten Geräte diese Vereinbarung anzunehmen und die Lösung auf den Geräten zu installieren und/oder zu verwenden; (ii) dass Sie diese Vereinbarung für und im Namen der folgenden Parteien annehmen: (A) Eigentümer und Benutzer der von Ihnen verwalteten Geräte; und (B) Sie selbst.
5.3. Einige Lösungen bieten Ihnen die Möglichkeit, Inhalte, die Sie entwickelt oder aus anderen Quellen erhalten haben („Benutzerinhalte“), zu veröffentlichen oder öffentlich zu teilen. Vorbehaltlich der Rechte, Lizenzen oder anderer Bedingungen dieser Vereinbarung, einschließlich der entsprechenden Rechte anderer auf Benutzerinhalte, die Sie verwenden oder ändern können, behalten Sie alle Ihre bisherigen geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Benutzerinhalte nach geltendem Recht. Sie erteilen jedem Mitglied der Anbietergruppe eine nicht exklusive, uneingeschränkte, bedingungslose, unbegrenzte, weltweite, unwiderrufliche, unbefristete und gebührenfreie Berechtigung und Lizenz, die von Ihnen über die Lösung geteilten oder veröffentlichten Benutzerinhalte (und abgeleiteten Werke) ganz oder teilweise verwenden, kopieren, aufzeichnen, verbreiten, reproduzieren, weitergeben, verkaufen, weiterverkaufen, (auf mehreren Ebenen) unterlizenzieren, modifizieren, anpassen, anzeigen, öffentlich vorführen, übermitteln, veröffentlichen, aussenden, übersetzen, abgeleitete Werke erstellen oder anderweitig verwerten zu können, für den alleinigen Zweck, Ihnen die Lösungen gemäß dieser Vereinbarung zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Benutzerinhalte veröffentlichen oder teilen, sichern Sie zu und gewährleisten damit jedem Mitglied der Anbietergruppe, dass Sie an Ihrem Wohnsitz als volljährig gelten und entweder Erziehungsberechtigter oder gesetzlicher Vormund von Minderjährigen sind, die in jeglichen Benutzerinhalten, die Sie veröffentlichen oder teilen, abgebildet sind oder zu diesen beigetragen haben oder über die erforderliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten oder des gesetzlichen Vormunds dafür verfügen und dass bezüglich dieses Benutzerinhalts: (i) Sie der einzige Autor und Inhaber des geistigen Eigentums und anderer Rechte am Benutzerinhalt sind oder Ihnen gesetzlich das Recht zusteht, den Benutzerinhalt zu veröffentlichen oder zu teilen und jedem Mitglied der Anbietergruppe das Recht zu erteilen, den Benutzerinhalt gemäß Abschnitt 5.3 zu nutzen, ohne dass ein Mitglied der Anbietergruppe dazu verpflichtet wäre, die Zustimmung Dritter einzuholen, und ohne dass damit für ein Mitglied der Anbietergruppe irgendeine Verpflichtung oder Haftung entsteht, (ii) der Benutzerinhalt korrekt ist, (iii) der Benutzerinhalt bezüglich der zugelassenen Verwendungszwecke und der Nutzung durch jedes Mitglied der Anbietergruppe, die in dieser Vereinbarung vorgesehen sind, nicht gegen geistige Eigentumsrechte oder andere Rechte Dritter verstößt, und (iv) der Benutzerinhalt nicht gegen diese Vereinbarung verstößt und niemandem Schaden zufügen kann.
6. Eingeschränkte Garantie; Haftungsablehnungserklärung und Haftungsausschluss
6.1. Vorbehaltlich der übrigen Bedingungen dieses Abschnitts 6 garantiert der Anbieter Ihnen, dass die Lösung während eines Zeitraums von 30 Tagen, nachdem Sie die Lösung erworben haben, substanziell entsprechend der Dokumentation funktionsfähig sein wird. Um Garantieansprüche geltend zu machen, folgen Sie den Anweisungen, die von der Bezugsquelle bereitgestellt wurden, von der Sie die Lösung erworben haben. Sollte die Lösung nicht substanziell entsprechend der Dokumentation funktionieren, beschränken sich die gesamte und ausschließliche Haftung jedes Mitglieds der Anbietergruppe und jedes Anbieterpartners sowie Ihr einziger und ausschließlicher Rechtsanspruch nach Wahl des Anbieters entweder auf: (i) Ersatz der Lösung oder (ii) Rückgabe der Lösung gegen eine Rückerstattung des Teils der Abonnementgebühr, den Sie für den nicht abgelaufenen oder nicht genutzten Anteil der Abonnementlaufzeit gezahlt haben. Diese Gewährleistung gilt nur für die ursprünglich gelieferte Lösung, jedoch nicht für: (i) Updates; (ii) Mängel, die verursacht wurden durch Kombination, Betrieb oder Verwendung der Lösung mit: (A) Software, Hardware oder anderen Materialien, die nicht vom Anbieter bereitgestellt wurden; oder (B) Geräten, Software oder anderen Materialien, die den in der Dokumentation festgelegten Anforderungen des Anbieters nicht entsprechen.
6.2. ABGESEHEN VON DEM, WAS IN ABSCHNITT 6.1 DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGT IST, GEWÄHRLEISTEN MITGLIEDER DER ANBIETERGRUPPE UND ANBIETERPARTNER NICHT DIE LEISTUNG ODER DIE ERGEBNISSE, DIE SIE DURCH DIE VERWENDUNG EINER LÖSUNG ODER DOKUMENTATION ERZIELEN KÖNNEN. ABGESEHEN VON DEM, WAS IN ABSCHNITT 6.1 DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGT IST, WIRD DIE LÖSUNG „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT UND MITGLIEDER DER ANBIETERGRUPPE UND ANBIETERPARTNER GEBEN WEDER AUSDRÜCKLICHE NOCH KONKLUDENTE GARANTIEN ODER VERKAUFSBEDINGUNGEN UND SCHLIESSEN IM MAXIMAL GESETZLICH ZULÄSSIGEN MASS JEGLICHE GARANTIEN UND BEDINGUNGEN AUS, DIE SICH AUS GESETZ, RECHTSPRECHUNG ODER ANDEREN RECHTSTHEORIEN KONKLUDENT ERGEBEN, EINSCHLIESSLICH KONKLUDENTER GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, DER RECHTSMÄNGELHAFTUNG, DER MARKTFÄHIGKEIT, DER GEEIGNETEN QUALITÄT ODER DER VERWENDBARKEIT FÜR IRGENDEINEN BESTIMMTEN ZWECK. DER ANBIETER ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHR, DASS EINE LÖSUNG STÖRUNGS- ODER FEHLERFREI FUNKTIONIERT ODER AUF JEDEM GERÄT ODER MIT EINER BESTIMMTEN KONFIGURATION DER HARDWARE UND/ODER SOFTWARE EINWANDFREI FUNKTIONIERT ODER EINEN UMFASSENDEN SCHUTZ DER INTEGRITÄT VON AUSGEWÄHLTEN DATEN, INFORMATIONEN ODER INHALTEN BIETET, DIE MITTELS INTERNET GESPEICHERT ODER ÜBERTRAGEN WERDEN.
6.3. UNGEACHTET ANDERER IN DIESER VEREINBARUNG ENTHALTENER BEDINGUNGEN WIRD EINE LÖSUNG, FÜR DIE SIE KEINE GEBÜHREN ENTRICHTEN MÜSSEN (EINSCHLIESSLICH LÖSUNGEN, DIE ALS „KOSTENLOS“, „TESTVERSIONEN“ ODER „BETA“-LÖSUNGEN BEREITGESTELLT WERDEN) „WIE GESEHEN”, „MIT ALLEN MÄNGELN“ UND „WIE VERFÜGBAR“ BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE GARANTIE UND OHNE SUPPORT ODER ANDERE DIENSTLEISTUNGEN DES ANBIETERS.
6,4. IM NACH GELTENDEM RECHT MAXIMAL ZULÄSSIGEN UMFANG LEHNEN DER ANBIETER ODER ALLE UNTERNEHMEN, DIE DEN ANBIETER KONTROLLIEREN, VON IHM KONTROLLIERT WERDEN ODER MIT IHM UNTER GEMEINSAMER KONTROLLE STEHEN (ZUSAMMEN DIE „ANBIETERGRUPPE“) ODER IHRE JEWEILIGEN AGENTEN, LIZENZGEBER, VERTRETER, LIEFERANTEN, VERTRIEBSPARTNER, WIEDERVERKÄUFER, NETZBETREIBER, ÜBER DEREN NETZ EINE LÖSUNG BEREITGESTELLT WIRD, BZW. SONSTIGE GESCHÄFTSPARTNER EINES MITGLIEDS DER ANBIETERGRUPPE (ZUSAMMEN DIE „ANBIETERPARTNER“) IHNEN ODER DRITTEN GEGENÜBER JEDE HAFTUNG AB FÜR:
6.4.1. INDIREKTE ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN, ENTSCHÄDIGUNGEN MIT STRAFCHARAKTER, SCHADENSERSATZ FÜR ATYPISCHE SCHÄDEN ODER VERSCHÄRFTEN SCHADENSERSATZ, UNABHÄNGIG VON DER URSACHE ODER DER RECHTSGRUNDLAGE;
6.4.2. SCHADENSERSATZ FÜR ENTGANGENE GESCHÄFTE, GEWINNE ODER EINNAHMEN, VERLUST DES DATENSCHUTZES, VERLUST DER VERWENDBARKEIT VON GERÄTEN ODER LÖSUNGEN (EINSCHLIESSLICH DER LÖSUNG), KOSTEN FÜR ERSATZ ODER WIEDERBESCHAFFUNG VON WAREN, DIENSTLEISTUNGEN ODER DIGITALEN PRODUKTEN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG, UNBEFUGTE OFFENLEGUNG ODER VERLUST (EINSCHLIESSLICH BESCHÄDIGUNG, VERSCHLECHTERUNG ODER NICHTVERFÜGBARKEIT) VON DATEN ODER INFORMATIONEN JEDER ART (UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE VORSTEHENDEN VERLUSTE, SCHÄDEN ODER KOSTEN DIREKTER ODER INDIREKTER NATUR SIND); ODER
6.4.3. SONSTIGE FINANZIELLE ODER NICHT FINANZIELLE VERLUSTE ODER SCHÄDEN AUFGRUND DIESER VEREINBARUNG ODER EINER IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG BEREITGESTELLTEN LÖSUNG;
SELBST WENN DAS BETREFFENDE MITGLIED DER ANBIETERGRUPPE BZW. DER BETREFFENDE ANBIETERPARTNER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE ODER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. UNGEACHTET GEGENTEILIGER ANGABEN IN DIESER VEREINBARUNG ODER AN ANDERER STELLE HAFTET WEDER EIN MITGLIED DER ANBIETERGRUPPE NOCH EIN ANBIETERPARTNER IHNEN ODER DRITTEN GEGENÜBER FÜR VERLUSTE ODER SCHÄDEN (DIREKTE ODER INDIREKTE), UNBEFUGTEN ZUGRIFF AUF BZW. BESCHÄDIGUNG, VERSCHLECHTERUNG, NICHTVERFÜGBARKEIT, LÖSCHUNG, DIEBSTAHL, VERNICHTUNG, ÄNDERUNG, OFFENLEGUNG ODER VERLUST VON DATEN, INFORMATIONEN ODER INHALTEN, DIE VON ODER IN VERBINDUNG MIT EINER LÖSUNG ÜBERTRAGEN, EMPFANGEN ODER GESPEICHERT WURDEN, UNABHÄNGIG VON DER URSACHE. IM NACH GELTENDEM RECHT MAXIMAL ZULÄSSIGEN UMFANG ÜBERSCHREITET DIE HÖCHSTHAFTUNG EINES MITGLIEDS DER ANBIETERGRUPPE ODER EINES ANBIETERPARTNERS GEGENÜBER IHNEN ODER DRITTEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT EINER LÖSUNG, DEM ABONNEMENT ODER DIESER VEREINBARUNG ERGIBT, UNTER KEINEN UMSTÄNDEN INSGESAMT DEN GRÖSSEREN DER FOLGENDEN BETRÄGE: (I) FÜNF US-DOLLAR (5,00 US-Dollar); UND (II) DIE HÖHE DER ABONNEMENTGEBÜHREN, DIE SIE FÜR DIE UNMITTELBAR VORANGEGANGENEN 12 MONATE DER ABONNEMENTLAUFZEIT GEZAHLT HABEN.
6.5. DIE IN DIESER VEREINBARUNG ENTHALTENEN HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE UND -BESCHRÄNKUNGEN FÜR MITGLIEDER DER ANBIETERGRUPPE UND ANBIETERPARTNER BESCHRÄNKEN DEREN POTENZIELLE HAFTUNG IN FOLGENDEN BEREICHEN NICHT:
6.5.1. FÜR TOD, VERLETZUNG, SACHBESCHÄDIGUNG ODER BETRUG ÜBER DAS DURCH DIE DAFÜR GELTENDEN GESETZE FESTGELEGTE MASS HINAUS UND
6.5.2. FÜR SÄMTLICHE ASPEKTE, DIE NACH GELTENDEN GESETZEN ANDERWEITIG NICHT EINGESCHRÄNKT ODER AUSGESCHLOSSEN WERDEN DÜRFEN.
7. Datenschutz; Verarbeitung von personenbezogenen und anderen Daten
7,1. Der Begriff „Daten“ im Sinne dieser Vereinbarung und der Datenschutzrichtlinie bezeichnet: (a) die Daten, die Sie dem Anbieter, einem anderen Mitglied der Anbietergruppe oder einem Anbieterpartner im Rahmen der Bestellung von Lösungen mitteilen, einschließlich Ihres Namens, Ihrer Rechnungsanschrift (darunter Postleitzahl), E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Zahlungskarte oder Kontonummer, des Bestätigungscodes Ihrer Zahlungskarte oder Ihres Kontos, des Anfangs- und Ablaufdatums der Zahlungskarte, des Kontopassworts, das Sie für Ihr Konto beim Anbieter oder einem anderen Mitglied der Anbietergruppe gewählt haben, sowie andere Rechnungsdaten gemäß der Definition in der Datenschutzrichtlinie des Anbieters („Datenschutzrichtlinie“, die Sie hier einsehen können) (zusammenfassend die „Transaktionsdaten“); (b) Daten, die der Anbieter, ein anderes Mitglied der Anbietergruppe oder ein Anbieterpartner im Zuge der Bearbeitung und Erledigung Ihrer Bestellungen von Lösungen erhebt, einschließlich der Informationen über den Typ, das Modell, das Betriebssystem und andere kennzeichnende Eigenschaften Ihres Geräts, den Namen Ihres Internetdienstanbieters, Ihre Internet Protokoll (IP)-Adresse sowie (c) Informationen über Ihre Installation und Verwendung von Lösungen ((b) und (c) werden in der Datenschutzrichtlinie zusammenfassend als „Servicedaten“ bezeichnet).
7.2. Sie ermächtigen den Anbieter, ein anderes Mitglied der Anbietergruppe bzw. den Anbieterpartner, Ihre Daten für die in der vorliegenden Datenschutzrichtlinie festgelegten Zwecke zu nutzen. Sie erkennen an, dass diese Nutzung Ihrer Daten die Bearbeitung und Erledigung Ihrer Bestellungen für Abonnements, die Verbesserung von Lösungen und die Bereitstellung von Informationen über die von Ihnen abonnierten Lösungen und die Bereitstellung anderer Lösungen umfasst. Sie erkennen an, dass der Anbieter oder ein anderes Mitglied der Anbietergruppe Ihre Daten an Anbieterpartner weitergeben kann, wie z. B. an die E-Commerce-Plattformanbieter und die Zahlungsverarbeiter des Anbieters, an Lieferanten, die Ihnen gegenüber im Auftrag des Anbieters Support-Leistungen, Dienstleistungen und Lösungen erbringen, sowie an Lieferanten, die dem Anbieter oder einem Mitglied der Anbietergruppe Einkaufsanalysen und Crash-Analysen bezüglich der Lösungen bieten.
8. Beendigung
8.1. Diese Vereinbarung endet mit sofortiger Wirkung, wenn Sie eine Ihrer Pflichten aus dieser Vereinbarung verletzen (unter anderem bei einem Verstoß gegen Ihre Pflichten gemäß den Abschnitten 2, 5 oder 10), was den Verlust aller Ihrer gegebenenfalls bestehenden Rechte auf den Erhalt von Updates oder einer Rückerstattung des Teils der Abonnementgebühr, den Sie für den noch nicht abgelaufenen oder nicht genutzten Anteil der Abonnementlaufzeit gezahlt haben, zur Folge hat. Der Anbieter behält sich das Recht vor, jegliche weitere zur Verfügung stehenden Rechtsmittel einzulegen, falls Ihr Verstoß gegen Ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nachteilige Auswirkungen auf ein Mitglied der Anbietergruppe oder einen Anbieterpartner hat. Die in diesen Vereinbarungen enthaltenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen für Mitglieder der Anbietergruppe und Anbieterpartner bestehen nach Beendigung dieser Vereinbarung fort.
8.2. Der Anbieter ist berechtigt, diese Vereinbarung durch eine Mitteilung an Sie jederzeit ordentlich zu kündigen, und zwar bezüglich einer bestimmten Lösung oder aller Lösungen. Bei einer solchen Kündigung beschränken sich die gesamte und ausschließliche Haftung jedes Mitglieds der Anbietergruppe und jedes Anbieterpartners sowie Ihr einziger und ausschließlicher Rechtsanspruch auf eine Rückerstattung des Teils der Abonnementgebühren, den Sie für den nicht abgelaufenen oder nicht genutzten Anteil der Abonnementlaufzeit gezahlt haben. Ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Kündigung sind Sie nicht mehr berechtigt, betroffene Lösungen und die dazugehörige Dokumentation zu nutzen.
8.3. Wenn die Bedingungen für Sie die Zahlung einer Gebühr oder eines Unkostenbetrags für eine Abonnementlaufzeit vorsehen und der Anbieter die Zahlung nicht bis zum 15. Tag nach dem Beginn dieser Abonnementlaufzeit erhalten hat, gilt das als Ihre Rückgabe Ihrer Lizenz für die Nutzung der Lösung und die Lizenz wird unverzüglich gekündigt, ohne dass es weiterer Handlungen durch Sie oder den Anbieter bedarf.
9. Durch die US-Regierung eingeschränkte Rechte (U. S. Government Restricted Rights)
Alle Lösungen stellen „Handelsware“ (commercial items) entsprechend der Definition des Begriffes in 48 C.F.R. 2.101 dar und bestehen aus „kommerzieller Computer-Software“ (commercial computer software) und „kommerzieller Computer-Software-Dokumentation“ (commercial computer software documentation) entsprechend der Verwendung dieser Begriffe in 48 C.F.R. 12.212. Entsprechend 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 erwerben Endbenutzer innerhalb der US-Regierung diese Lösungen und die dazugehörige Dokumentation lediglich mit den in dieser Vereinbarung aufgeführten Rechten, die für Nicht-Regierungskunden gelten. Durch Verwendung dieser Lösungen und der dazugehörigen Dokumentation erklärt die betreffende US-Regierungsbehörde ihr Einverständnis damit, dass es sich um kommerzielle Computer-Software und Computer-Software-Dokumentation handelt, und nimmt die in dieser Vereinbarung aufgeführten Rechte und Beschränkungen an.
10. Ausfuhrbeschränkungen
Sie müssen sowohl alle anwendbaren US-amerikanischen und internationalen Gesetze einhalten, die Ausfuhr und Wiederausfuhr der Lösungen regeln, einschließlich der US-amerikanischen Exportvorschriften (US Export Administration Regulations) als auch die Beschränkungen, die von der US-amerikanischen und anderen Regierungen ausgegeben worden sind und die sich auf Endbenutzer, Endbenutzung und Zielort beziehen. Unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorhergehenden erklären, garantieren und sichern Sie hiermit zu: (i) Sie werden weder in der Liste der abgelehnten Personen, der unverifizierten Liste, der Entitätsliste, der Liste der speziell benannten inländischen Personen, der Ausschlussliste noch in einer anderen von der US-Regierung veröffentlichten Liste geführt und (ii) Sie werden eine Lösung nicht unter Verstoß gegen Embargos oder Handelssanktionen der Vereinigten Staaten und der Europäischen Union in/an Territorien, Zielorte(n), Unternehmen oder natürliche(n) Personen verwenden, ausführen oder wieder ausführen. Gegen jeden Anspruch, jede Forderung, jede Klage oder jedes gerichtliche Verfahren und gegen alle Schadensersatzforderungen, Haftungsansprüche, Kosten und Ausgaben, die dadurch entstehen, dass Sie diesen Abschnitt 10 missachten, werden Sie jedes Mitglied der Anbietergruppe entschädigen, verteidigen und schadlos halten.
11. Verbindliche Schiedsvereinbarung und Verzicht auf Sammelklage
11.1. Dieser Abschnitt 11 gilt für alle Streitigkeiten zwischen Ihnen und dem Anbieter, die durch eine Lösung, ein Abonnement für eine Lösung oder diese Vereinbarung entstehen oder damit in Verbindung stehen. Als „Streitigkeit“ gelten für die Zwecke dieses Abschnitts 11 jegliche Streitfälle, Klagen oder sonstigen Meinungsverschiedenheiten, ungeachtet der Ursache erhobener Klagen (d. h., der Begriff umfasst u. a. Forderungen aufgrund von Vertragsbruch, falschen Angaben oder Betrug, Schadensersatzforderungen sowie Forderungen aufgrund von unerlaubten Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit und strenger Produkthaftung) und Verstößen gegen Gesetze oder Verordnungen).
11.2. Im Falle einer Streitigkeit müssen Sie den Anbieter entsprechend mittels einer schriftlichen Benachrichtigung mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und Ihren Kontaktinformationen sowie den Gründen für die Streitigkeit und der von Ihnen gewünschten Abhilfe in Kenntnis setzen. Sie müssen dem Anbieter den Bescheid über die Streitigkeit per E-Mail an legal.department@gendigital.com senden (mit dem Betreff: Abschnitt 11 Mitteilung bezüglich der Streitigkeit gemäß Lizenzvereinbarung für Endbenutzer).
11.3. VERHANDLUNGEN ZUR BESEITIGUNG ODER SCHLICHTUNG VON STREITIGKEITEN IN EINEM FORUM WERDEN NUR AUF INDIVIDUELLER BASIS DURCHGEFÜHRT. SIE STREBEN KEINE SAMMELKLAGEN, PRIVATKLAGEN ODER ANDERE VERFAHREN IN BEZUG AUF STREITIGKEITEN AN, BEI DENEN EINE DER PARTEIEN ALS KLÄGER AUFTRITT ODER EINEN KLÄGER VERTRITT. KEIN SCHIEDS- ODER ANDERES VERFAHREN WIRD OHNE DIE VORHERIGE SCHRIFTLICHE ZUSTIMMUNG ALLER AN SÄMTLICHEN BETROFFENEN SCHIEDS- ODER ANDEREN VERFAHREN BETEILIGTEN PARTEIEN MIT EINEM ANDEREN VERFAHREN VERBUNDEN.
11.4. Wenn Sie und der Anbieter den Streit nicht durch formlose Verhandlungen lösen, werden alle anderen Bemühungen zur Lösung der Streitigkeit ausschließlich durch ein verbindliches Schiedsverfahren gemäß dem United States Federal Arbitration Act („FAA“), 9 U.S.C. § 1 ff. und den materiellen Gesetzen des Staates New York durchgeführt (ungeachtet der Grundsätze der freien Rechtswahl). Außer wie im Abschnitt 11.5 aufgeführt, verzichten Sie auf das Recht, Streitigkeiten einem Richter oder Geschworen vor Gericht vorzulegen (oder als Partei oder Mitglied einer Gruppenklage an einem Prozess teilzunehmen). Stattdessen werden alle Streitigkeiten vor einem neutralen Richter am Schiedsgericht verhandelt, dessen Entscheidung verbindlich ist, mit Ausnahme des eingeschränkten Rechts auf richterliche Überprüfung gemäß FAA. Jedes für die Parteien zuständige Gericht kann einen Schiedsspruch durchsetzen.
11.5. Das Arbitrationsgebot dieses Abschnitts 11 unterliegt folgenden Ausnahmen:
11.5.1. Sie können jede Streitigkeit einem Gericht für Verfahren mit geringem Streitwert (Small Claims Court) in dem Verwaltungsbezirk bzw. in dem politischen Bezirk vorlegen, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, wenn die Streitigkeit alle Voraussetzungen für dessen Zuständigkeit erfüllt. Wenn Sie ein Verfahren bei einem solchen Gericht einleiten, haben Sie alle Kosten und Gebühren zu tragen.
11.5.2. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem angeblichen Missbrauch des geistigen Eigentums von Ihnen oder dem Anbieter werden gerichtlich beigelegt.
11.5.3. Wenn Sie Privatanwender sind und in der Europäischen Union, Norwegen, Island oder Liechtenstein leben, kann Ihnen das Recht zustehen, eine Streitigkeit mithilfe einer Internetplattform zur Online-Streitbelegung auszutragen, die von der Europäischen Kommission eingerichtet wurde (der „ODR-Plattform“). Die ODR-Plattform soll außergerichtliche Lösungen erleichtern, die sich auf Online-Käufe von Waren und Dienstleistungen zwischen in der Europäischen Union, Norwegen, Island und Liechtenstein ansässigen Verbrauchern und Händlern beziehen. Über folgenden Link gelangen Sie auf die ODR-Plattform: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
11.6. Das Schiedsverfahren wird von der Amerikanischen Schiedsgerichtsvereinigung (American Arbitration Association, „AAA“) nach den „Regelungen für Verbraucher-bezogene Streitigkeiten“ der AAA, die seit dem 1. September 2014 in Kraft sind, geregelt und unterliegt den „Schiedsverfahrenskosten (einschließlich Verwaltungsgebühren der AAA)“, die seit dem 1. September 2014 in Kraft sind (nachfolgend gemeinsam „Verbraucherverfahren“ genannt) und unterliegt folgenden Bestimmungen:
11.6.1. Die Verbraucherverfahren sehen bestimmte Gebühren vor, von denen einige insbesondere dem Verbraucher (Ihnen) und andere dem Unternehmen (Anbieter) zugeordnet sind. Wenn Sie 75.000 US$ oder weniger einfordern, zahlt der Anbieter alle darin festgelegten Gebühren und Kosten, einschließlich der dem Verbraucher zugeordneten Gebühren. Der Anbieter stimmt der Übernahme weiterer Kosten nicht zu. Wenn Ihre Forderung 75.000 US$ überschreitet, erfolgt die Zahlung wie in den Verbraucherverfahren festgelegt.
11.6.2. Abgesehen von den nachfolgenden Bestimmungen gelten die Verbraucherverfahren der AAA für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien. Nach der Regelung für verbraucherbezogene Streitigkeiten R-1(e) (Consumer Arbitration Rule R-1(e)) kann eine Partei jedoch die Anwendung der Regelung für verbraucherbezogene Streitigkeiten einem Schiedsrichter zur endgültigen Entscheidung übertragen. Diese Vereinbarung ist maßgebend, soweit sie mit den Verbraucherverfahren kollidiert. Sie können das Schiedsverfahren nur in demjenigen Land oder einer vergleichbaren politischen Untereinheit einleiten, in dem/der sich Ihr Wohnsitz befindet. Das Schiedsverfahren wird per Konferenzschaltung durchgeführt. Wenn das Verfahren jedoch nach den Verbraucherverfahren der AAA geführt wird, liegt es im Ermessen des/der Schiedsrichter(s), auf Wunsch einer Partei eine mündliche Verhandlung einzuberufen.
11.6.3. Sie und der Anbieter stimmen zu, dass die Einbeziehung der AAA zur Durchführung von Schiedsverfahren nicht Bestandteil der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung zur Schlichtung von Streitigkeiten ist. Wenn die AAA kein Schiedsverfahren durchführt oder durchführen kann, werden Sie sich mit dem Anbieter in gutem Glauben auf einen einzelnen Schiedsrichter zu einigen versuchen, der die Streitigkeit, wie in den Verbraucherverfahren vorgesehen, schlichtet. Wenn sich die Parteien nicht über einen Schiedsrichter einigen können, kann das zuständige Gericht einen Schiedsrichter einsetzen, der dann die Verbraucherverfahren der AAA zu befolgen hat.
11.6.4. Wenn ein oder mehrere Teile von Abschnitt 11 als rechtswidrig, unwirksam oder nicht durchsetzbar angesehen werden, werden nur unter diesen Umständen diese Teile abgetrennt und die Streitigkeit gemäß allen anderen Teilen von Abschnitt 11 und allen anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung geschlichtet. Wenn dies dazu führt, dass die Streitigkeit ganz oder teilweise einem Gericht vorgelegt wird, gilt für all diese Gerichtsverfahren die ausschließliche Rechtsprechung und Gerichtsbarkeit der Gerichte im County New York, New York, USA. Für die Zwecke der Gerichtsverfahren stimmen Sie der Zuständigkeit dieser Gerichte für Sie zu, stellen sie nicht in Frage, verzichten auf Einreden aufgrund von fehlender Zuständigkeit oder „forum non conveniens“ und streben keine Verlegung in einen anderen Bezirk oder eine andere Zuständigkeit an.
11.7. Ungeachtet der vorhergehenden Absätze dieses Abschnitts 11 unterliegt für den Fall, dass Sie eine Lösung für eine andere als persönliche Verwendung oder Verwendung im Haushalt erworben haben, das Schiedsverfahren, einschließlich der Kosten, den kommerziellen Schiedsregeln (Commercial Arbitration Rules) („kommerzielle Verfahren“) der Amerikanischen Schiedsgerichtsvereinigung (AAA). Die kommerziellen Verfahren werden in angemessener Weise auf alle Streitigkeiten zwischen den Parteien angewendet und Sie werden in keinem Verfahren etwas Anderes fordern. Jedoch ist diese Vereinbarung maßgebend, soweit sie mit den kommerziellen Verfahren kollidiert.
12. Allgemein
12.1. Mitteilung. Der Anbieter kann Ihnen jederzeit alle Mitteilungen mittels elektronischer Post, Popup-Fenstern, Dialogfenstern oder auf einem anderen Weg senden, obwohl Ihnen in einigen Fällen die Mitteilung erst dann zugeht, wenn Sie die Lösung starten. Alle derartigen Mitteilungen gelten als an demjenigen Tag zugestellt, an dem der Anbieter sie mittels der Lösung zur Verfügung stellt, unabhängig davon, wann Sie Ihnen tatsächlich zugehen.
12.2. Fragen zu dieser Vereinbarung. Wenn Sie Fragen zu dieser Vereinbarung haben oder Informationen vom Anbieter anfordern möchten, bitte
12.2.1. Schreiben Sie an Avast Software s.r.o., Pikrtova 1737/1a, Prag 4, Postleitzahl 140 00, Tschechische Republik (Tel.: +420 274 005 777); oder
12.2.2 Kontaktieren Sie den Anbieter per E-Mail oder besuchen Sie die Website des Anbieters unter der hier angegebenen Adresse
12.3. Separate Vereinbarungen. Falls Sie zwei oder mehr Lösungen erworben haben, auch in einer einzigen Transaktion, oder Abonnements für eine einzelne Lösung in mehreren Transaktionen, haben Sie diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung möglicherweise mehrmals angenommen. Obwohl die von Ihnen angenommenen Bedingungen möglicherweise ähnlich oder identisch waren, haben Sie bei der Annahme der Bedingungen dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung jedes Mal eine andere und separate Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Anbieter geschlossen, der die betreffende Lösung bereitstellt.
12.4. Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Anbieter bezüglich Ihrer Verwendung der Lösungen und der Dokumentation dar. Diese Vereinbarung ersetzt alle vorhergehenden oder aktuellen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Vorschläge, Aussagen, Garantien und Erklärungen in Bezug auf die Installation und/oder Verwendung der Lösungen oder der Dokumentation durch Sie. Unbeschadet des Vorstehenden vermindert nichts in dieser Vereinbarung die Ihnen durch Verbraucherschutzrecht oder andere geltende Gesetze Ihres Landes zustehenden Rechte, die vertraglich nicht abbedungen werden können. Diese Vereinbarung, die geltenden Bedingungen und die Dokumentation werden, soweit vertretbar möglich, als miteinander vereinbar ausgelegt; im Falle eines Konflikts gilt die folgende Rangfolge: (i) die geltenden Bedingungen; (ii) diese Vereinbarung und (iii) die Dokumentation.
12.5. Auslegung. Die Überschriften in dieser Vereinbarung haben keinen Einfluss auf ihre Auslegung. Die Verwendung eines Genus beinhaltet alle Genera. Die Begriffe, die in der Einzahl verwendet werden, umfassen auch die Mehrzahl und umgekehrt. Wo das Wort oder der Ausdruck definiert ist, haben seine anderen grammatikalischen Formen eine entsprechende Bedeutung. Die Begriffe „beinhaltet“, „umfasst“ und „einschließlich“ werden als mit dem Zusatz „ohne Einschränkung“ versehen interpretiert. Jegliche Bezugnahme auf die „Verwendung“ von Software, Lösungen oder Updates durch Sie ist so zu interpretieren, dass sie die Installation der betreffenden Software durch Sie beinhaltet (es sei denn, der Kontext erfordert eine andere Interpretation). Diese Vereinbarung wurde ursprünglich in englischer Sprache erstellt. Auch wenn der Anbieter eine oder mehrere Übersetzungen dieser Vereinbarung zu Ihren Gunsten zur Verfügung stellt, gilt bei Konflikten oder Abweichungen die englische Version als vorrangige Version dieser Vereinbarung. Ist der Zweck oder die Auslegung von Bestimmungen dieser Vereinbarung im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren oder anderweitig unklar oder fraglich, so gelten die Bestimmungen so, als wären sie gemeinsam von den Parteien verfasst worden, und die Urheberschaft der Bestimmung dieser Vereinbarung darf zu keiner Vermutung oder Beweislast zu Gunsten oder Ungunsten einer der Parteien führen.
12.6. Salvatorische Klausel. Falls eine Bestimmung dieser Vereinbarung als nach geltendem Recht rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden wird, gilt sie im davon betroffenen Umfang nicht mehr als Teil dieser Vereinbarung, jedoch bleibt der Rest dieser Vereinbarung im rechtlich zulässigen Umfang gültig und durchsetzbar.
12.7. Unmöglichkeit. Der Anbieter haftet nicht für eine nicht oder verspätet erbrachte Leistung, wenn sie ganz oder teilweise auf den Ausfall von Versorgungseinrichtungen (einschließlich der Stromversorgung), Netzausfälle, Ausfälle von Telekommunikations- oder Informationstechnologiediensten, Ausfälle von Telekommunikations- oder Informationstechnologieanlagen, Streiks oder andere Arbeitsunterbrechungen (insbesondere Streiks und Arbeitsunterbrechungen in Bezug auf ein Mitglied der Anbietergruppe oder einen Anbieterpartner), Krieg und Terroranschläge, DoS-Angriffe oder andere Angriffe mithilfe der Informationstechnologie, die ein Mitglied der Anbietergruppe oder einen Anbieterpartner betreffen, Überschwemmungen, Sabotage, Feuer, andere Naturkatastrophen oder höhere Gewalt oder jede andere Ursache, die sich vernünftigerweise der Kontrolle eines Mitglieds der Anbietergruppe oder eines Anbieterpartners entzieht, zurückzuführen ist.
12.8. Verzicht. Soweit eine Partei nicht auf der unbedingten Erfüllung von Regelungen, Bedingungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung besteht, gilt dies nicht als Verzicht auf die Einhaltung dieser Vereinbarung in der Zukunft, und die Regelungen, Bedingungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben uneingeschränkt in Kraft und wirksam. Der Verzicht einer Partei auf eine Klausel oder Bestimmung dieser Vereinbarung wird zu gleich welchem Zweck unwirksam, sofern eine derartige Verzichtserklärung nicht schriftlich und mit Unterschrift der Partei vorliegt. Der Verzicht einer Partei bei einer Verletzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung durch die andere Partei gilt nicht als fortgesetzter Verzicht im Hinblick auf diese Verletzung oder als Verzicht auf alle anderen Verletzungen derselben oder anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung.
12.9. Abtretung. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters dürfen Sie Ihre Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung nicht abtreten. Der Anbieter kann diese Vereinbarung nach eigenem Ermessen jederzeit auch ohne Ihre vorherige schriftliche Zustimmung abtreten.
12.10. Keine Drittbegünstigten. Keine in dieser Vereinbarung enthaltene ausdrückliche oder stillschweigende Bestimmung ist für Personen außer Ihnen, Mitgliedern der Anbietergruppe und Anbieterpartnern gedacht oder auf solche Personen übertragbar; dies gilt für Rechte, Vorteile oder Rechtsbehelfe jeder Art aus oder infolge dieser Vereinbarung. Keine Person außer Ihnen, dem Anbieter und Mitgliedern der Anbietergruppe darf gemäß dieser Vereinbarung Klage erheben. Der Anbieter ist berechtigt (jedoch nicht verpflichtet), Rechte, Rechtsbehelfe, Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse sowie die Rechtsverteidigung von Mitgliedern der Anbietergruppe oder Anbieterpartnern aus dieser Vereinbarung durchzusetzen, einschließlich Rechten und Rechtsbehelfen bei Verlusten, Schäden oder Ansprüchen, die ein Mitglied der Anbietergruppe oder einen Anbieterpartner betreffen, und: (i) die aus oder in Verbindung mit der Nichteinhaltung einer Bedingung dieser Vereinbarung durch Sie entstehen oder (ii) bei denen Sie gemäß dieser Vereinbarung zur Schadloshaltung verpflichtet sind. Solche Verluste, Schäden oder Ansprüche werden nicht gemäß Abschnitt 6.4.1 als indirekte oder beiläufig entstandene Schäden bzw. Folgeschäden ausgeschlossen, weil die betroffene Partei nicht der Anbieter selbst ist, sondern ein anderes Mitglied der Anbietergruppe oder ein Anbieterpartner.
12.11. Geltendes Recht. Das für diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten (gemäß Definition in Abschnitt 11) geltende Recht unterliegt dem materiellen Recht des Staates New York, USA, ungeachtet der Grundsätze der freien Rechtswahl (choice of laws principles). Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf gilt für diese Vereinbarung nicht und seine Anwendung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
12.12. Internetverbindung. Damit sie funktionieren können, erfordern bestimmte Lösungen eine aktive und stabile Internetverbindung. Es liegt deshalb in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Sie immer über eine aktive und stabile Internetverbindung verfügen.
12.13. Produktnamen. Der Anbieter darf gelegentlich den Namen einer Lösung ändern oder für die Lösung den Namen oder das Logo eines anderen Mitglieds der Anbietergruppe oder Anbieterpartners verwenden. Diese Änderungen ändern nichts an Ihrem Abonnement für eine Lösung, an der Abonnementlaufzeit oder an dieser Vereinbarung und gewähren Ihnen nicht das Recht, Ihr Abonnement für eine Lösung, die Abonnementlaufzeit oder diese Vereinbarung zu kündigen.
13. Besondere Bedingungen
Für bestimmte Lösungen gelten die folgenden besonderen Bedingungen. Bei Konflikten zwischen diesen besonderen Bedingungen und dem Rest der Vereinbarung sind diese besonderen Bedingungen hinsichtlich der betreffenden Lösungen maßgeblich.
13.1. Software, Dienste und andere Produkte von Dritten. Einige Lösungen bieten Ihnen die Möglichkeit, Software, Dienste und andere Produkte zu erwerben, die von Dritten stammen. Sie erkennen an, dass die jeweiligen Dritten die ausschließliche Verantwortung für ihre Angebote tragen und der Anbieter bezüglich dieser Angebote keine Aussagen oder Garantien trifft und keine Haftung übernimmt und dass für den Fall, dass Sie derartige Angebote von Dritten erwerben oder verwenden, diese Angebote und der Gebrauch, den Sie von ihnen machen, durch die jeweiligen Lizenzvereinbarungen, Nutzungsbedingungen, Datenschutzrichtlinien und/oder Bedingungen bestimmt werden, die von den Dritten festgelegt werden.
13.2. Lizenzen des Managed Service Provider. Dieser Abschnitt 13.2 gilt: (i) in dem Umfang, in dem Sie durch die geltenden Bedingungen autorisiert sind, CloudCare, Managed Workplace, Avast Business Services, CCleaner Business Edition oder andere Lösungen bei der Erbringung von MSP-Services für Dritte zu verwenden, und (ii) für alle Lizenzen zur Nutzung von CCleaner Cloud for Business.
13.2.1. Verwendung in diesem Abschnitt 13.2:
(a) „Avast Business Service“ bezeichnet je nach Kontext HD-Services und/oder NOC-Services.
(b) „Kunde“ bezeichnet Dritte, für die Sie MSP-Services bereitstellen oder bereitstellen möchten.
(c) „HD-Services“ bezeichnet die Helpdesk-Dienste, die der Anbieter oder seine externen Lieferanten für Sie zugunsten eines oder mehrerer Kunden erbringen, in jedem Fall wie in der Dokumentation beschrieben und gemäß durch den Anbieter gelegentlich vorgenommenen Änderungen.
(d) „MSP-Services“ bezeichnet die Managed Services, die Sie für Ihre Kunden mithilfe der Lösungen bereitstellen (einschließlich Avast Business Services, falls zutreffend).
(e) „NOC-Services“ bezeichnet die Dienste zur Remote-Überwachung von Geräten und die Verwaltungsdienste, die der Anbieter oder seine externen Lieferanten für Sie zugunsten eines oder mehrerer Kunden erbringen, in jedem Fall wie in der Dokumentation beschrieben und gemäß durch den Anbieter gelegentlich vorgenommenen Änderungen.
(f) „Servicevereinbarung“ bezeichnet eine Vereinbarung zwischen Ihnen und einem Kunden, in der unter anderem die Dienste genau beschrieben werden, die Sie für den Kunden bereitstellen.
13.2.2. Der Anbieter gewährt Ihnen vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung eine begrenzte, nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz (ohne Rechte zur Unterlizenzierung) während der Abonnementlaufzeit zur Verwendung der entsprechenden Lösungen (einschließlich Avast Business Services, CCleaner Business Edition oder CCleaner Cloud for Business) zum Zwecke der Erbringung von MSP-Services für Ihre Kunden.
13.2.3. Der Anbieter stellt Ihnen vorbehaltlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu dieser Vereinbarung Lösungen (einschließlich Avast Business Services, CCleaner Business Edition oder CCleaner Cloud for Business) zugunsten Ihrer Kunden zur Verfügung.
13.2.4. Sie erklären sich gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung mit Folgendem einverstanden:
(a) Sie werden erwirken: (i) dass jeder Kunde (einschließlich Sie selbst im zutreffenden Rahmen), der eine Lösung erhält, die Bestimmungen der jeweils aktuellen Version dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung einhält oder ihr anderweitig zustimmt und dass (ii) jeder Kunde, dem Sie Dienstleistungen bereitstellen, die Bestimmungen einer Servicevereinbarung einhält oder ihr anderweitig zustimmt. Ohne Einschränkung des Vorangegangenen nehmen Sie die Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen des Anbieters im Namen des Kunden nur in dem Umfang an, in dem der Kunde Sie ausdrücklich in der Servicevereinbarung oder anderweitig dazu autorisiert hat. Die Servicevereinbarung wird: (i) Bestimmungen enthalten, die die Interessen der Anbietergruppe mindestens in dem in dieser Vereinbarung vorgesehenen Umfang schützen und (ii) Sie und die Anbietergruppe ausdrücklich dazu autorisieren, Daten und Informationen des Kunden in Verbindung mit Betrieb und Bereitstellung einer Lösung zu reproduzieren, zu übermitteln, zu speichern und zu verarbeiten.
(b) Sie tragen bezüglich des Verhältnisses zwischen dem Anbieter und Ihnen die alleinige Verantwortung für: (i) die Erfüllung Ihrer Pflichten gemäß der Servicevereinbarung; (ii) die Einhaltung aller geltenden Gesetze bezüglich der Überwachung von Mitarbeitern und anderen Dritten und deren jeweiligen Geräten durch Sie und alle Ihre Kunden; (iii) das Ausführen der Aufgaben und der damit verbundenen Verpflichtung, die Ihnen und den Kunden durch die Vereinbarung, die geltenden Bedingungen und die Dokumentation zugewiesen werden; und (iv) das Beenden der Bereitstellung von Lösungen und das Entfernen oder Deaktivieren von Lösungen auf Geräten, auf denen sie verwendet werden, durch Sie selbst oder den Kunden bei Auslaufen oder Beendigung der geltenden Servicevereinbarung.
13.3. Browser Cleanup. Wenn Sie das Browser Cleanup-Add-on („BCU“) verwenden, gestatten Sie BCU, Ihre bestehende Browsereinstellung in die neue Browsereinstellung zu ändern.
13,4. WiFi Finder WiFi Finder ermöglicht es seinen Benutzern, anderen Benutzern dabei zu helfen, durch das Teilen von Daten über WLAN-Netze Zugang zum Internet zu erlangen. Wenn Sie sich dafür entscheiden, Daten über WLAN-Netzwerke mit anderen Benutzern zu teilen, tragen Sie die alleinige Verantwortung dafür, sicherzustellen, dass Sie keinerlei Rechte Dritter verletzen, die sich auf diese WLAN-Netzwerke oder die von Ihnen geteilten Daten beziehen. Die Mitglieder der Anbietergruppe übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für die Einhaltung von Bedingungen, die für die Nutzung von WLAN-Netzwerken oder für von Ihnen geteilte Daten gelten.
13.5. Avast Family Space (auch erhältlich als „Star Guard Family“, „Vodafone Family Protect“ und „WINDTRE Family Protect“).
13.5.1. Avast Family Space, auch erhältlich als „Star Guard Family“, „Vodafone Family Protect“ und „WINDTRE Family Protect“, („Family Space“), ist vorgesehen für eine private, nicht kommerzielle Verwendung durch Eltern zum Schutz ihrer Kinder, durch gesetzliche Vormunde zum Schutz ihrer Mündel oder durch Erwachsene zum Schutz anderer Erwachsener, von denen sie eine entsprechende Einverständniserklärung erhalten haben. Sie dürfen Family Space nur wie vorgesehen verwenden, und Mitglieder der Anbietergruppe übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für nicht autorisierte oder illegale Verwendung.
13.5.2. Indem Sie Family Space verwenden, erklären und gewährleisten Sie, dass: (i) Sie mindestens 18 Jahre alt sind und (ii) befugt sind, der Erfassung von Daten für Personen, die Sie in Ihr Konto für Family Space einbeziehen, einschließlich Personen unter 13 Jahren, zuzustimmen, und diese Zustimmung erteilen. Sie erkennen an, dass Mitglieder der Anbietergruppe den Standort und andere Informationen, die für Betrieb und Bereitstellung der Funktionen von Family Space notwendig sind, erfassen, nutzen und offenlegen.
13.5.3. Sie erkennen an, dass: (i) Ergebnisse, die Sie durch Family Space gegebenenfalls erhalten, einschließlich Daten und Nachrichten, unter Umständen nicht korrekt, rechtzeitig oder verlässlich sind; (ii) einige Inhalte, die Sie als verwerflich ansehen oder blockieren möchten, möglicherweise nicht in jedem Fall von Family Space blockiert werden; (iii) Family Space gelegentlich Inhalte blockiert, die Sie als akzeptabel ansehen; und (iv) der Anbieter nicht garantieren kann, dass seine Inhaltskategorien und Inhaltsfilter bei Änderungen von Inhalten Dritter immer aktuell bleiben, da Inhalte von Dritten ohne vorherige Ankündigung geändert werden können. Wenn Sie der Meinung sind, dass Family Space eine Website oder einen Dienst falsch klassifiziert, benachrichtigen Sie bitte den Anbieter per E-Mail unter familyspacehelp@avast.com.
13.6. Mobile Apps. Dieser Abschnitt 13.6 betrifft Lösungen, die für die Benutzung auf Mobilgeräten bestimmt sind.
13.6.1. Für eine von Google Play (http://play.google.com) heruntergeladene Lösung gilt die in dieser Vereinbarung erteilte Lizenz anstelle von Nutzungsrechten für eine Lösung, die sonst durch die Standardbedingungen für aus Google Play Store heruntergeladene Anwendungen gewährt würden.
13.6.2. Für eine aus dem Apple App Store heruntergeladene Lösung gelten die folgenden Bedingungen:
(a) Bei den durch diese Vereinbarung erteilten Lizenzen handelt es sich um nicht übertragbare Lizenzen zur Nutzung auf einem iPhone, einem iPod touch oder einem anderen Apple-Gerät, die Sie besitzen oder kontrollieren, wie in den Nutzungsbestimmungen im Rahmen der Service-Bedingungen für den Apple App Store gestattet, die Ihnen online unter http://www.apple.com/legal/internet-services/itunes/us/terms.html oder über andere Seiten und Medien von Apple zur Verfügung gestellt werden.
(b) Diese Vereinbarung wird nur zwischen den Parteien und nicht mit Apple geschlossen. Für die Lösung und deren Inhalt ist allein der Anbieter und nicht Apple verantwortlich.
(c) Apple hat keinerlei Verpflichtung, Wartungs- und Supportdienste bezüglich der Lösungen zu erbringen.
(d) Wenn die Lösung nicht der jeweiligen Gewährleistung entspricht, können Sie Apple benachrichtigen und sich den Kaufpreis für die Lösung von Apple zurückerstatten lassen. Im vollen rechtlich zulässigen Rahmen lehnt Apple jede andere Haftung bezüglich der Lösung ab, und zwischen Ihnen, dem Anbieter und Apple ist für alle anderen Beanstandungen, Verluste, Haftungen, Schadensersatzforderungen, Kosten oder Ausgaben, die dadurch verursacht wurden, dass die Gewährleistungen nicht eingehalten wurden, allein der Anbieter verantwortlich.
(e) Der Anbieter und nicht Apple ist verantwortlich für Beanstandungen durch Sie oder Dritte in Bezug auf die Lösung oder den Besitz und/oder die Nutzung der Lösung, darunter Folgendes: (i) Produkthaftungsansprüche; (ii) alle Behauptungen, dass das Produkt nicht den geltenden gesetzlichen oder regulatorischen Bestimmungen entspricht; und (iii) Forderungen aus Verbraucherschutzrecht und ähnlichen Gesetzen.
(f) Wenn Dritte behaupten, dass die Lösung oder Ihr Eigentum daran und Ihre Nutzung der Lösung geistige Eigentumsrechte dieser Dritten verletzt, ist ausschließlich der Anbieter und nicht Apple für die diesbezügliche Untersuchung, Verteidigung, Beilegung und Entlastung verantwortlich.
(g) Sie müssen bei der Verwendung der Lösung alle geltenden Bedingungen von Dritten beachten. Beispielsweise dürfen Sie bei der Benutzung einer VOIP-Lösung nicht Ihre Vereinbarung bezüglich des Wireless-Datendienstes verletzen.
(h) Apple und die Tochtergesellschaften von Apple sind Drittbegünstigte dieser Vereinbarung, und da Sie die Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung annehmen, hat Apple das Recht (dessen Annahme durch Apple als unterstellt angesehen wird), die Ansprüche aus der Vereinbarung als Drittbegünstigte gegen Sie geltend zu machen.
13.6.3. Bei Lösungen, die aus dem Amazon Appstore heruntergeladen wurden, kann Amazon bestimmte Bedingungen zur Nutzung des Amazon Appstore für die Kunden als „Standard-Lizenzvereinbarung für Endbenutzer” bestimmen. Diese Standard-Lizenzvereinbarung für Endbenutzer gilt dann für die Nutzung der Lösung, die Sie über den Amazon Appstore erwerben. Die Standard-Lizenzvereinbarung sieht unter anderem vor, dass der Anbieter der Lizenzgeber der Lösung und Amazon keine Vertragspartei ist. Bei Konflikten zwischen der Standard-Lizenzvereinbarung und dieser Vereinbarung ist für kollidierende Bestimmungen die Standard-Lizenzvereinbarung maßgeblich. Amazon übernimmt keine Verantwortung oder Haftung dafür, dass die Standard-Lizenzvereinbarung durch den Anbieter oder Sie erfüllt wird.
13.7. Technician Edition. Dieser Abschnitt 13.7 betrifft Sie, soweit Sie die Technician Edition einer Lösung erworben haben. Sie sind berechtigt, der in den geltenden Bedingungen angegebenen Anzahl von Technikern die Erlaubnis zu erteilen, die Lösung für Optimierungen und Reparaturen auf Geräten zu verwenden, die Ihnen (wenn Sie ein Enterprise-Abonnement erworben haben) bzw. Dritten (wenn Sie ein Break-Fix-Abonnement erworben haben) gehören. Jeder einzelne Techniker darf die Lösung nur auf jeweils einem Gerät installieren und muss die Lösung vom Gerät entfernen, bevor er dem Benutzer die Kontrolle über das Gerät zurückgibt.
13.8. Serviceplan. Dieser Abschnitt 13.8 betrifft Servicepläne.
13.8.1. „Serviceplan“ bezeichnet eine Dienstleistung, bei der ein Techniker des Anbieters (ein „Partner“) Ihnen gegen eine gesonderte Abonnementgebühr hilft, Viren oder sonstigen bösartigen Code zu entfernen, die während der Abonnementlaufzeit Ihr geschütztes Gerät infizieren. Servicepläne werden zusammen mit bestimmten Virenschutzlösungen des Anbieters oder anderen Sicherheitslösungen verkauft (jeweils eine „Sicherheitslösung“) und ergänzen den Schutz, den die Sicherheitslösung bietet.
13.8.2. Wenn Sie den Anbieter im Rahmen des Serviceplans um Unterstützung bitten und wenn Sie und Ihr Gerät nach Abschnitt 13.8.3 dazu berechtigt sind, unternimmt der Anbieter wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, Sie beim Entfernen von Viren und anderen bösartigen Code von Ihrem Gerät zu unterstützen. Hiermit akzeptieren und bestätigen Sie, dass die Bemühungen des Anbieters eventuell nicht ausreichen, um bestimmte Viren oder bösartigen Code von Ihrem Gerät zu entfernen, und dass der Anbieter bei der Bereitstellung des Dienstes möglicherweise Daten auf Ihrem Gerät ändert, löscht oder beschädigt, Geräteeinstellungen ändert oder auf andere Weise in den Betrieb Ihres Gerätes eingreift.
13.8.3. Der Serviceplan gilt nur für: (i) ausschließlich das Gerät, für das Sie die betreffende Sicherheitslösung gekauft haben, dabei darf der Serviceplan nicht auf ein anderes Gerät übertragen werden, (ii) ausschließlich Viren und anderen bösartigen Code, die das Gerät während der Abonnementlaufzeit infizieren, nachdem Sie die Sicherheitslösung heruntergeladen und auf dem Gerät installiert haben und während die Sicherheitslösung mit aktuellen Definitionen für bösartigen Code ausgeführt wurde. Der Anbieter kann den Serviceplan fristlos kündigen, wenn er aufgrund seines alleinigen geschäftlichen Urteils feststellt, dass Sie im Rahmen des Serviceplans für ein Gerät Dienste angefordert oder erhalten haben, für die der Serviceplan nicht gilt, den Serviceplan auf eine andere natürliche oder juristische Person übertragen oder zu übertragen versucht haben oder auf andere Weise gegen die Bedingungen des Serviceplans verstoßen haben.
13.8.4. Bei der Unterstützung im Rahmen des Serviceplans kann der Anbieter verlangen, dass Sie ihm Remote-Zugriff auf Ihr Gerät gewähren und/oder Unterstützungssoftware installieren; in diesem Fall erklären Sie sich damit einverstanden, dass Abschnitt 13.10 gilt. Wenn Sie den Remote-Zugriff auf Ihr Gerät nicht gewähren und/oder die Unterstützungssoftware nicht herunterladen und auf dem Gerät installieren können oder dies nicht tun oder andere Anweisungen vom Anbieter oder Partner nicht befolgen oder wenn der Anbieter feststellt, dass Ihnen für Ihr Gerät im Rahmen des Serviceplans kein Support zusteht, erbringt der Anbieter keine Dienstleistung im Rahmen des Serviceplans. Der Anbieter kann Sie auf einen Dienst verweisen (ist dazu aber nicht verpflichtet), bei dem der Anbieter oder sein Auftragnehmer gegen eine Gebühr Unterstützung leisten.
13.9. Technischer Premium-Support. Dieser Abschnitt 13.9 bezieht sich auf Avast Total Care, AVG Premium-Kundendienst, AVG Go und andere technische Supportdienste (jeweils „technischer Premium-Support“), die der Anbieter getrennt von seinen Softwarelösungen verkauft und mit denen der Anbieter Ihnen bei Installation, Konfiguration oder Fehlerbehebung für eine Reihe von Softwareprodukten und/oder Geräten oder Systemen helfen kann, einschließlich PC, Mac, Tablet, Mobiltelefon oder sonstiger persönlicher Computergeräte, WLAN-Router, Kabelmodem sowie sonstiger Router, Drucker, Digitalkameras, Multimedia-Player, Smart TV-Geräte und DVD/Blu-Ray-Player.
13.9.1. Der Partner unternimmt bei der Bereitstellung von technischem Premium-Support wirtschaftlich zumutbare Anstrengungen, um Ihnen bei den aufgetretenen Problemen zu helfen; wegen der Vielfältigkeit und Komplexität der auf dem Markt vorhandenen Technologien kann es jedoch vorkommen, dass der Partner nicht in der Lage ist, Ihre Probleme zu lösen. Dazu gehören beispielsweise Probleme, die als Folge von Software- oder Hardwarefehlern entstehen, die vom Hersteller noch nicht beseitigt wurden, oder Probleme im Zusammenhang mit der Gerätekonfiguration, die es für den Partner unmöglich oder unzumutbar schwierig machen, das Problem ordnungsgemäß zu diagnostizieren und zu lösen. Daher erkennen Sie an, dass die Bemühungen des Anbieters eventuell nicht ausreichen, um von Ihnen festgestellte Probleme zu beheben, oder dass diese Probleme nicht zeitnah behoben werden können.
13.9.2. Bei der Unterstützung im Rahmen von technischem Premium-Support kann der Partner verlangen, dass Sie ihm Remote-Zugriff auf Ihr Gerät gewähren und/oder Unterstützungssoftware installieren; in diesem Fall erklären Sie sich damit einverstanden, dass Abschnitt 13.10 gilt. Wenn Sie den Remote-Zugriff auf Ihr Gerät nicht gewähren und/oder die Unterstützungssoftware nicht herunterladen und auf dem Gerät installieren können oder dies nicht tun oder andere Anweisungen vom Anbieter oder Partner nicht befolgen oder wenn der Anbieter feststellt, dass Ihnen für Ihr Gerät im Rahmen des Abonnements kein technischer Premium-Support zusteht, leistet der Anbieter keinen technischen Premium-Support.
13.10. Remote-Zugriff; Unterstützungssoftware
13.10.1. Remote-Zugriff. Der Anbieter oder ein Partner muss bei der Bereitstellung von Diensten im Rahmen von Serviceplan, technischem Premium-Support oder anderen Diensten möglicherweise eine Remote-Verbindung zu Ihrem Gerät herstellen und die Kontrolle über dieses übernehmen, um die aufgetretenen Probleme lösen zu können. Im Zusammenhang mit dieser Remote-Verbindungssitzung gilt Folgendes:
(a) Der Partner muss möglicherweise verschiedene Skripte auf Ihrem Gerät ausführen, Änderungen an dessen Konfiguration vornehmen, Software installieren und deinstallieren und andere Änderungen an dem Gerät und/oder dessen Software-Einstellungen vornehmen, wenn dies erforderlich ist, um Ihre Probleme zu beheben. Ihnen ist bekannt, dass der Partner verschiedene proprietäre oder Drittanbieter-Softwaretools installieren oder entfernen kann, aber dazu nicht verpflichtet ist, wenn der Partner dies für erforderlich hält, um Sie bezüglich der aufgetretenen Probleme zu unterstützen. Bestandteile derartiger Software sind gesetzlich, einschließlich durch Urheberrecht, geschützt.
(b) Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass Sie, wenn Sie dem Partner die Durchführung einer Remote-Verbindungssitzung gestatten, dem Anbieter (und Geschäftspartnern und Auftragnehmern, die im Auftrag des Anbieters tätig werden) vollständigen oder beschränkten Zugang zu Ihrem Gerät, Ihrer Software und Ihrem Netzwerk gewähren (in Abhängigkeit von der Konfiguration Ihres Geräts, Ihrer Software oder Ihres Netzwerks) und dem Anbieter gestatten, Änderungen, wie oben beschrieben oder anderweitig durch den Partner während der Bereitstellung der Lösung empfohlen, vorzunehmen. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass der Partner oder Sie selbst, wenn Sie Anweisungen des Partners ausführen, eventuell Software oder Daten auf Ihrem Gerät löschen oder beschädigen, Geräte-, Software- oder Netzwerkeinstellungen ändern oder anderweitig den korrekten Betrieb Ihres Gerätes, Ihrer Software oder Ihres Netzwerks stören.
(c) Sie erkennen an uns erklären sich damit einverstanden, dass der Partner Zugriff auf jegliche Informationen erlangen kann, die auf Ihrem Gerät gespeichert sind. Partner werden instruiert, nicht auf Informationen zuzugreifen, die nicht unbedingt notwendig sind, um die Probleme, für die Sie die Unterstützung des Partners angefordert haben, zu beheben. Sie müssen trotzdem vor dem Bildschirm Ihres Geräts anwesend bleiben, um die Maßnahmen des Partners zu verfolgen, während dieser die Lösung auf Ihrem Gerät bereitstellt. Sie haben die Möglichkeit, die Echtzeit-Unterstützungssitzung jederzeit durch Anweisung an den Partner oder Abbruch der Remote-Verbindung zu beenden.
13.10.2. Unterstützungssoftware.
(a) Der Anbieter oder ein Partner kann Sie als Vorbedingung zur Bereitstellung von Diensten im Rahmen von Serviceplan, technischem Premium-Support oder anderen Diensten anweisen, ein Softwareprogramm (die „Unterstützungssoftware“) auf das Gerät herunterzuladen und zu installieren, durch das der Partner Remote-Zugriff auf Ihr Gerät erhalten, Informationen zum Gerät und dessen Betrieb erfassen, das Problem diagnostizieren und beheben und Einstellungen des Geräts ändern kann. Ebenso kann es erforderlich werden, dass Sie andere Anweisungen des Anbieters oder eines Partners befolgen.
(b) Wenn Sie oder ein Partner Unterstützungssoftware auf einem Gerät installieren, kann diese Unterstützungssoftware:
(i) es erforderlich machen, dass Sie sie auf Ihrem Gerät aktivieren. Wenn Sie den Aktivierungsvorgang nicht innerhalb des vom Partner erbetenen Zeitraums oder wie von der Unterstützungssoftware vorgeschrieben abschließen, funktioniert die Unterstützungssoftware möglicherweise nicht mehr, bis die Aktivierung abgeschlossen ist.
(ii) regelmäßig mit den Servern des Anbieters (oder seines Geschäftspartners oder Auftragnehmers) kommunizieren, um: (i) sicherzustellen, dass Sie sämtliche Ihnen als Teil Ihrer Lösung zustehenden Dienste und Software erhalten; (ii) Ihnen zu ermöglichen, umgehend im Rahmen Ihrer Lösung eine Chat-Sitzung mit einem Partner zu beginnen; oder (iii) Ihnen als Teil Ihrer Lösung Zugriff auf bestimmte Self-Service-Tools zu geben.
(iii) standardmäßig kontinuierlich auf Ihrem Gerät ausgeführt werden und im Hintergrund verschiedene Aufgaben erfüllen, durch die Ihr Gerät in einem betriebsfähigen Zustand verbleibt. Während der Ausführung kann die Software verschiedene Daten zu Ihrem Gerät sammeln, einschließlich seiner technischen Spezifikationen, Informationen bezüglich seines Betriebssystems, heruntergeladener und/oder installierter Software, Updates und Upgrades, Verfügbarkeit und Status von Sicherheitssoftware, Backups und Firewalls, verschiedener eindeutiger Bezeichner, System- und Softwarefehlermeldungen, des Netzwerkverbindungsstatus, angeschlossener Peripheriegeräte und anderer angeschlossener Geräte sowie ähnlicher derartiger Informationen und Daten. Diese Informationen helfen dem Anbieter dabei, vielen häufig auftretenden Problemen vorzubeugen, mit denen Sie sich eventuell konfrontiert sehen, und auch Probleme schnell zu identifizieren, für die Sie möglicherweise den Anbieter um Unterstützung bitten.
13.11. Avast Driver Updater
13.11.1. Avast Driver Updater ist für die Verwendung auf einem Gerät vorgesehen, bei dem es sich um einen einzelnen physischen Computer und nicht um eine „virtuelle Maschine“ handelt, in der eine gemeinsam genutzte Computerressource die Funktionen mehrerer dedizierter physischer Computer nachahmt. Avast Driver Updater ist weniger effektiv, wenn es auf einer virtuellen Maschine statt auf einem physischen Computer verwendet wird.
13.11.2. Avast Driver Updater nutzt vom Hersteller bereitgestellte Daten in Gerätetreiber-Installationsdateien, einschließlich der Veröffentlichungsdaten, um Informationen bereitzustellen, die von der Lösung in Scan-Ergebnissen angezeigt werden. MITGLIEDER DER ANBIETERGRUPPE UND ANBIETERPARTNER GEBEN KEINE GARANTIE ODER ZUSICHERUNG, DASS ES SICH BEI DEM VON DER LÖSUNG BEREITGESTELLTEN GERÄTETREIBER UM DIE NEUESTE ODER UM EINE BESTIMMTE VERSION DES GERÄTETREIBERS HANDELT, UNGEACHTET ETWAIGER ABWEICHENDER ODER GEGENTEILIGER INFORMATIONEN, DIE VON DER LÖSUNG ANGEGEBEN WERDEN.
13.12. Avast Secure Web Gateway und Avast Secure Internet Gateway
13.12.1. Verwendung in diesem Abschnitt 13.12:
(a) „aggregierte Daten“ bezeichnet Daten: (i) die anonymisiert und keiner natürlichen oder juristischen Person zuordenbar sind; (ii) die mit den Daten anderer Nutzer von Avast Secure Gateway und/oder zusätzlichen Datenquellen kombiniert wurden; und (iii) die in einer Weise dargestellt werden, bei der einzelne Nutzer von Avast Secure Gateway nicht identifiziert werden können.
(b) „Avast Secure Gateway“ bezeichnet Avast Secure Web Gateway oder Avast Secure Internet Gateway;
(c) „DNS-Transaktion“ bezeichnet eine rekursive DNS-Abfrage, die Sie durch Ihre Nutzung von Avast Secure Web Gateway senden.
(d) „Seat“ bezeichnet ein Abonnement für eine Person, die wie in Abschnitt 13.12.5 näher beschrieben in Verbindung mit Avast Secure Gateway auf das Internet zugreift. Ein Seat kann von einer solchen Person auf eine andere Person nur dann übertragen werden, wenn es der ursprünglichen Person nicht mehr gestattet ist, in Verbindung mit Avast Secure Gateway auf das Internet zuzugreifen, und sie tatsächlich nicht darauf zugreift.
(e) „Transaktion“ bezeichnet eine HTTP- bzw. HTTPS-Abfrage, die an Sie bzw. von Ihnen durch Ihre Nutzung von Avast Secure Internet Gateway übermittelt wird.
13.12.2. Sie dürfen von einem durch Avast Secure Gateway geschützten Gerät nicht: (i) unter Verstoß gegen geltendes Recht Spam oder andere duplizierende oder unaufgeforderte Nachrichten versenden; (ii) verletzendes, obszönes, bedrohliches, verleumderisches oder widerrechtliches Material versenden; (iii) unter Verstoß gegen geltendes Recht auf blockierte Dienste zugreifen; oder (iv) automatisierte Internet-URL-Abfragen durchführen.
13.12.3. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden: (i) dass Sie Ihren Internetverkehr über gültige Weiterleitungsmechanismen, die ein automatisches Failover ermöglichen (d. h. DNS-, PAC-, IPSEC-, GRE-Tunnel oder eine entsprechende Anbieterlösung), an den Anbieter weiterleiten müssen, damit Avast Secure Gateway durch den Anbieter bereitgestellt werden kann; (ii) dass Sie dafür verantwortlich sind, dem Anbieter technische Daten und andere Informationen zur Verfügung zu stellen, die der Anbieter nach billigem Ermessen jeweils anfordern kann; (iii) dass die Anbietergruppe und die Anbieterpartner bösartigen Code (definiert in Abschnitt 13.16.1 (b)), Spam, Botnets oder andere Informationen, die durch Ihre Nutzung von Avast Secure Gateway bezogen werden, für folgende Zwecke verwenden dürfen: (1) zur Pflege, Weiterentwicklung und/oder Analyse von Avast Secure Gateways; (2) um rechtliche oder vertragliche Anforderungen zu erfüllen bzw. (3) um böswillige oder unerwünschte Inhalte für Anbieterpartner anonym zum Zwecke der Weiterentwicklung und Verbesserung von Avast Secure Gateways verfügbar zu machen; sowie (iv) dass Anbietergruppe und Anbieterpartner Vergleichswerte und Maßstäbe auf der Grundlage aggregierter Daten entwickeln und vermarkten dürfen.
13.12.4. Die Anbietergruppe und die Anbieterpartner behalten sich das Recht vor, Bandbreiten- oder Routenverkehr im Internet in einer wirtschaftlich optimalen Weise zu verwalten, sofern hierdurch nicht die Pflichten des Anbieters in Bezug auf Avast Secure Gateways verletzt werden. Der Anbieter oder (falls zutreffend) ein Anbieterpartner können Ihren Zugang zu Avast Secure Gateways das Herunterladen derselben aussetzen, falls Ihre Verwendung dieser Lösungen eine unmittelbare Bedrohung für ein Netzwerk der Anbietergruppe oder eines Anbieterpartners darstellt oder dies zur Einhaltung geltenden Rechts erforderlich ist. Bei Vorliegen dieser Umstände wird der Anbieter oder (falls zutreffend) der Anbieterpartner: (i) Avast Secure Gateways nur in demjenigen Umfang aussetzen, der erforderlich ist, um Schäden an Netzwerken der Anbietergruppe oder von Anbieterpartnern zu vermeiden (z. B. Sperrung von verletzenden Quell-IP-Adressen) und geltendes Recht einzuhalten; (ii) vertretbare Anstrengungen unternehmen, um sich unverzüglich mit Ihnen in Verbindung zu setzen und Ihnen Gelegenheit zu geben, umgehend die Konfiguration Ihrer Server entsprechend zu ändern und/oder gemeinsam mit Ihnen an einer schnellen Lösung der Probleme zu arbeiten, die zur Aussetzung von Avast Secure Gateways führen; und (iii) die ausgesetzte Avast Secure Gateways wieder in Betrieb nehmen, nachdem alle betreffenden Probleme zur angemessenen Zufriedenheit des Anbieters oder (falls zutreffend) des Anbieterpartners behoben wurden.
13.12.5. Zum Zwecke der Feststellung, ob Sie eine ausreichende Anzahl an Seats erworben haben, gelten für Avast Secure Internet Gateway alle 2.000 Transaktionen über Avast Secure Internet Gateway pro Kalendertag als „Seat“. Für Avast Secure Web Gateway gelten alle 2.000 DNS-Transaktionen über Avast Secure Web Gateway pro Kalendertag als „Seat“. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass die Anzahl der Seats, die Sie erwerben müssen für Ihre Nutzung: (i) von Avast Secure Internet Gateway berechnet wird, indem die Gesamtzahl der Transaktionen über Avast Secure Internet Gateway pro Kalendertag durch 2.000 dividiert wird, und (ii) von Avast Secure Web Gateway berechnet wird, indem die Gesamtzahl der DNS-Transaktionen über Avast Secure Web Gateway pro Kalendertag durch 2.000 dividiert wird.
13.12.6. Obwohl der Anbieter Ihnen Bandbreite in Zusammenhang mit Ihrer Nutzung des Avast Secure Gateway möglicherweise nicht separat berechnet, entstehen dem Anbieter und der relevanten Anbieterpartner signifikante Bandbreitenkosten für die Bereitstellung des Avast Secure Gateway bei Ihnen. Dementsprechend wird ein wesentlicher Anstieg Ihres Bandbreitenverbrauchs im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung des Avast Secure Gateway die Geschäftsabläufe des Anbieters und des Anbieterpartners erheblich beeinträchtigen und stören. Sie erkennen an und stimmen zu, dass unter Umständen, in denen Ihr Bandbreitenverbrauch in Zusammenhang mit Ihrer Nutzung des Avast Secure Gateway die Anzahl der DNS-Transaktionen, oder die Anzahl der DNS-Transaktionen pro Seat, die von den geltenden Bedingungen festgelegt ist, wesentlich übersteigt, der Anbieter oder der Anbieterpartner Sie benachrichtigen können, in welchem Fall Sie in gutem Glauben mit dem Anbieter verhandeln müssen: (i) über einen Bandbreitenverringerungsplan; und/oder (ii) die Erhöhung der Preise für den Avast Secure Gateway für den Rest der Abonnementlaufzeit. Falls Sie nicht in der Lage sind, innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Benachrichtigung durch den Anbieter oder Anbieterpartner (wie zutreffend) eine einvernehmliche Lösung mit dem Anbieter zu finden, so kann der Anbieter den verbleibenden Teil Ihrer Abonnementlaufzeit für den Avast Secure Gateway mit dreißig (30) Tagen Kündigungsfrist kündigen und Ihnen ggf. den Teil der Abonnementgebühren, den Sie für den ungenutzten Teil der Abonnementlaufzeit im Voraus bezahlt haben, erstatten.
13.12.7. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass die Anbietergruppe und Anbieterpartner die Informationen aus Ihren Transaktionsprotokollen (d. h. die Metadaten des gesamten Netzwerkverkehrs, der im Rahmen Ihrer Nutzung von Avast Secure Gateway an Sie gesendet oder von Ihnen empfangen wird) (die „Transaktionsprotokolle“) nutzen, reproduzieren, speichern, modifizieren und anzeigen dürfen. Transaktionsprotokolle werden von der Anbietergruppe oder Anbieterpartnern jeweils für gleitende Zeiträume von sechs Monaten während der Abonnementlaufzeit aufbewahrt. Bei Beendigung oder Ablauf der Abonnementlaufzeit werden die Transaktionsprotokolle von der Anbietergruppe und dem Anbieterpartner entsprechend dem üblichen Aufbewahrungszyklus der Anbietergruppe und des Anbieterpartners oder auf einen schriftlichen Antrag von Ihnen zu einem früheren Zeitpunkt gelöscht.
13.13. Bestimmte HMA-Lösungen
13.13.1. Virtuelles privates Netzwerk. Sofern nicht abweichend in den geltenden Bedingungen geregelt, berechtigt Sie Ihr Abonnement für das virtuelle private Netzwerk-Produkt HMA (das „HMA-VPN“), bis zu fünf gleichzeitige Verbindungen in Bezug auf jedes HMA-VPN-Abonnement zu erstellen. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung kann der Anbieter jederzeit Ihren Zugang zu und/oder Ihre Nutzung des HMA-VPN sperren oder deaktivieren, ohne Sie vorher darüber zu benachrichtigen, wenn Sie die Anzahl der gleichzeitigen Verbindungen für Ihr HMA-VPN-Abonnement überschreiten. Wenn Sie die erlaubte Anzahl gleichzeitiger Verbindungen für Ihr HMA-VPN-Abonnement erhöhen möchten, wenden Sie sich an uns bitte unter sales@hidemyass.com.
13.13.2. Web-Proxy. Der HMA-Web-Proxy-Service („Web-Proxy“) ist eine kostenfreie Lösung, bei der die Registrierung Ihrer Daten beim Anbieter nicht erforderlich ist. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass Sie alleine verantwortlich sind und die Anbietergruppe und Anbieterpartner keine Haftung Ihnen oder Dritten gegenüber übernehmen für: (a) das Aufrufen, Betrachten oder Verwenden oder die Inhalte (einschließlich beleidigender oder verwerflicher Inhalte) von Webseiten Dritter, auf die während der Verwendung von Web-Proxy zugegriffen wird oder die angezeigt werden; (b) die Einhaltung der geltenden Nutzungsbedingungen für Webseiten Dritter, auf die Sie während der Nutzung von Web-Proxy zugreifen oder die sie besuchen oder verwenden; und (c) alle Ansprüche, Verluste oder Schäden, die sich aus Inhalten ergeben, die Sie während der Nutzung von Web Proxy erstellen, bereitstellen, übermitteln oder anzeigen, einschließlich aller Ansprüche, Verluste oder Schäden, die der Anbietergruppe oder Anbieterpartnern entstehen.
13.14. Virtuelle private Netzwerke. Mehrere Länder untersagen oder schränken die Verwendung von virtuellen privaten Netzwerken („VPNs“) ein und manche haben technische Maßnahmen getroffen, um die Arbeitsweise von VPNs zu verhindern. Daher sind die VPN-Lösungen des Anbieters (einschließlich des HMA-VPN) gebietsbezogenen Beschränkungen unterworfen, die sich von Zeit zu Zeit ändern können. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
13.15. Gerät. Der Anbieter kann Ihnen als Teil Ihrer Lösung ein Dongle oder ein anderes Gerät zur Verfügung stellen (das „Gerät“). In diesem Fall finden die zusätzlichen Bestimmungen in Abschnitt 13.15 Anwendung:
13.15.1. Die in Abschnitt 6.1 festgelegte eingeschränkte Garantiezeit wird für das Gerät auf 1 Jahr ab Kaufdatum verlängert (die „Garantiezeit des Geräts“).
13.15.2. Sie müssen den Anbieter umgehend informieren, wenn das Gerät einen Mangel hat oder entwickelt. Wenn Sie den Mangel innerhalb der Garantiezeit des Geräts gegenüber dem Anbieter anzeigen und der Anbieter den Mangel nicht aus der Ferne (remote) beheben kann, steht es dem Anbieter nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten innerhalb von 5 Werktagen frei, entweder: (a) das Gerät durch ein neues oder wiederaufbereitetes Gerät auszutauschen; in einem solchen Fall gilt die für das Originalgerät in Abschnitt 6.1 geregelte Garantie für die verbleibende Garantiezeit des Geräts oder (b) Ihr Abonnement zu kündigen und die nicht aufgebrauchten/verrechneten aber bezahlten Abonnementgebühren zu erstatten. Wenn das Gerät mit Ablauf der Garantiezeit ausfällt oder als Folge von Fehlbedienung, Verfälschung, Beeinträchtigung, unsachgemäßem Gebrauch, Unfall, Verlust oder Diebstahl ausfällt, kann der Anbieter seinen Standardpreis für den Geräteaustausch von Ihnen verlangen. Der Anbieter kann nach eigenem Ermessen das Gerät durch ein neues oder anderes Gerät austauschen, welches gleichfalls dieser Vereinbarung unterliegt (einschließlich Abschnitt 13.15).
13.16. Intelligence Plattform für mobile Bedrohungen
13.16.1. Verwendung in diesem Abschnitt 13.16:
(a) „Inhalte“ sind alle Inhalte, Materialien, Produkte und Dienste, auf die Sie auf oder über MTIP Zugriff erhalten, einschließlich der Anbieterinhalte, Ihrer Inhalte und Informationen, die Sie mit anderen Nutzern von MTIP austauschen können.
(b) „MTIP“ ist die intelligente Plattform für mobile Bedrohungen (Mobile Threat Intelligence Platform), die durch Avast bereitgestellt wird.
(c) „Bedrohungsprobe“ ist jeder Code, jede Funktion, Routine oder jedes Gerät, das Elemente von bösartigem Code enthält, darstellt oder aufzeigt.
(d) „Anbieterinhalte“ sind alle Inhalte, die Mitglieder der Anbietergruppe für bzw. gegenüber anderen Personen durch die Verwendung von MTIP hochladen, veröffentlichen, anzeigen oder bereitstellen sowie alle Inhalte, die Dritte durch die Verwendung von MTIP hochladen, veröffentlichen, verteilen oder bereitstellen, jedoch mit Ausnahme von „Ihren Inhalten“ und „Bedrohungsproben“.
(e) „Ihre Inhalte“ sind alle Inhalte (ausgenommen Bedrohungsproben), Materialien, Produkte und Dienste, die Sie hochladen, veröffentlichen, anzeigen, verteilen oder anderen durch die Verwendung von MTIP bereitstellen.
13.16.2. Anbieterinhalte zwischen Ihnen und der Anbietergruppe sind Eigentum der Mitglieder der Anbietergruppe. Mitglieder der Anbietergruppe gewähren Ihnen auf Grundlage der Bestimmungen dieser Vereinbarung eine beschränkte, nicht exklusive Lizenz für die Nutzung und den Zugang zu Anbieterinhalten, wie Ihnen auf der MTIP bereitgestellt, jedoch ausschließlich für Ihre Nutzung der MTIP.
13.16.3. Die Verfügbarkeit von Inhalten auf der MTIP ist nicht der Billigung oder Überprüfung dieser Inhalte durch ein Mitglied der Anbietergruppe gleichzusetzen. Die Mitglieder der Anbietergruppe geben keine Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Genauigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der auf der MTIP bereitgestellten Inhalte. Die Bereitstellung der Inhalte auf der MTIP stellen keine Ratschläge oder Empfehlungen der Mitglieder der Anbietergruppe dar (einschließlich der Inhalte mit Bezug auf die Anbieterinhalte), Sie müssen deshalb Ihre eigenen Urteile und Entscheidungen auf Grundlage Ihrer eigenen Sorgfaltspflicht und Recherche treffen und dürfen sich nicht auf die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der auf der MTIP bereitgestellten Inhalte verlassen.
13.16.4. Durch das Hochladen, Veröffentlichen, Anzeigen, Verteilen oder Bereitstellen Ihrer Inhalte auf der MTIP gewähren Sie Mitgliedern der Anbietergruppe eine nicht exklusive, weltweit gültige, gebührenfreie, vollständig bezahlte, übertragbare, (mehrfach) unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung, Erstellung von Kopien, Reproduktion, Verarbeitung, Anpassung, Modifizierung, Erstellung abgeleiteter Werke, zum Hochladen, zur Veröffentlichung, Übertragung, Speicherung, Anzeige, Verteilung und Bereitstellung gegenüber anderen Personen und sonstigen Nutzung Ihrer Inhalte im Zusammenhang mit dem Betrieb oder der Nutzung der MTIP oder für Werbung oder Vermarktung der MTIP in, durch und auf allen Medien oder Vertriebsmethoden, -formen oder -verfahren für die Bereitstellung der MTIP oder der Inhalte gegenüber anderen Personen, die zum jetzigen Zeitpunkt bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt entwickelt werden. Sie erklären sich damit einverstanden, dass diese Lizenz das Recht für Mitglieder der Anbietergruppe umfasst, Ihre Inhalte Anbieterpartnern bereitzustellen, die mit Mitgliedern der Anbietergruppe zusammenarbeiten, um Ihre Inhalte durch andere Medien oder Vertriebsmethoden oder -modi hochzuladen, zu veröffentlichen, anzuzeigen, zu verteilen oder zur Verfügung zu stellen, um die MTIP oder Inhalte anderen zugänglich zu machen. Diese Lizenz beinhaltet ebenso das Recht für andere Benutzer der MTIP, Ihren Inhalt zu nutzen und zu modifizieren. Sie sind sich darüber im Klaren, dass wir Ihre Inhalte modifizieren, anpassen oder abgeleitete Werke davon herstellen können, um diese über Computernetzwerke, Geräte, Dienstanbieter und in verschiedenen Medien hochzuladen, zu veröffentlichen, anzuzeigen, zu verteilen oder bereitzustellen. Ferner steht es uns nach eigenem Ermessen frei, Inhalte auf der MTIP ganz oder in Teilen jederzeit zu entfernen oder die Veröffentlichung zu verweigern.
13.16.5. Durch das Hochladen, Veröffentlichen, Anzeigen, Verteilen oder Bereitstellen Ihrer Inhalte auf der MTIP erklären, gewährleisten und verpflichten Sie gegenüber jedem Mitglied der Anbietergruppe, dass: (a) Sie die Eigentumsrechte oder alle notwendigen Rechte, Lizenzen oder Genehmigungen der relevanten Parteien erhalten haben, um Ihre Inhalte zu nutzen und Mitgliedern der Anbietergruppe alle notwendigen Rechte, Lizenzen und Genehmigungen zur Nutzung Ihrer Inhalte gemäß dieser Vereinbarung zu erteilen; und (b) dass das Hochladen, Veröffentlichen, Anzeigen, Verteilen oder Bereitstellen Ihrer Inhalte auf der MTIP nicht die geistigen Eigentumsrechte von Dritten oder Mitgliedern der Anbietergruppe, die Privatsphäre oder andere Persönlichkeitsrechte anderer Personen verletzt oder gegen geltendes Recht verstößt. Sie tragen die alleinige und volle Verantwortung dafür, dass Verstöße gegen geistige Eigentumsrechte, Verletzungen der Privatsphäre oder sonstige Persönlichkeitsrechte Dritter oder Verstöße gegen das geltende Recht im Hinblick auf Ihre Inhalte vermieden werden. Sie erklären sich damit einverstanden, alle Lizenzgebühren, Kosten und sonstige offenen Beträge zu zahlen, die einer Person geschuldet werden, weil Sie Ihre Inhalte auf der MTIP hochladen, veröffentlichen, anzeigen, verteilen oder bereitstellen oder weil Mitglieder der Anbietergruppe oder Anbieterpartner Rechte, Lizenzen und Genehmigungen ausüben, die Sie gemäß Abschnitt 13.16 erteilt haben.
13.16.6. Kein Mitglied der Anbietergruppe macht eine Zusicherung, Gewährleistung oder Verpflichtung hinsichtlich der Bedrohungsproben; die Anbietergruppe weist jede Zusicherung ab (ob ausdrücklich oder stillschweigend erteilt), dass die Vervielfältigung, Verteilung oder Verwendung von Bedrohungsproben nicht die geistigen Eigentumsrechte von Dritten, die Privatsphäre oder andere Persönlichkeitsrechte anderer verletzt oder gegen geltendes Recht verstößt. Wenn Sie Bedrohungsproben verwenden, kopieren, reproduzieren, verarbeiten, anpassen, modifizieren, abgeleitete Werke von ihnen erstellen, sie hochladen, veröffentlichen, übertragen, speichern, anzeigen, verteilen, anderen bereitstellen oder anderweitig verwenden, übernehmen Sie dadurch alle damit verbundenen Risiken und verzichten unwiderruflich auf alle Rechte, einen Anspruch gegen ein Mitglied der Anbietergruppe hinsichtlich dieser Bedrohungsprobe geltend zu machen.
13.16.7. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Die Abschnitte 4, 5.1.7, 5.1.11 und 5.3 („relevante Abschnitte“) finden Anwendung auf Ihre Inhalte und Ihre Nutzung der MTIP (einschließlich dem Hochladen, Veröffentlichen, Anzeigen, Verteilen oder Bereitstellen Ihrer Inhalte auf der MTIP). Dieser Abschnitt 13.16 und die relevanten Abschnitte werden, so weit wie praktisch möglich, als miteinander vereinbar ausgelegt; im Fall eines Konflikts gilt die folgende Rangfolge: (i) dieser Abschnitt 13.16; und (ii) the relevanten Abschnitte.
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